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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Versammlung der Jagdgenossenschaft Minheim

Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Minheim zur Versammlung am Mittwoch, 11.09.2024, 18:30 Uhr, in das Bürgerhaus Minheim, Moselweinstraße 3 im Mehrzweckraum eingeladen.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Minheim.

Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft.

Tagesordnung:

  1. Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden
  2. Neuwahlen des Jagdvorstandes zum 01.04.2025
  3. Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2022/2023
  4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2022/2023
  5. Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023/2024
  6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2023/2024
  7. Doppelhaushalt für die Jagdjahre 2024/2025 sowie 2025/2026 sowie Beratung und Beschlussfassung hierzu
  8. Unterrichtung über die Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jagdgenossenschaft Minheim für die Jagdjahre 2018/2019 bis 2022/2023
  9. Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Minheim, den 15.08.2024
Gez.:
Christian Simon,
Jagdvorsteher