Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid hat am 31.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen – PV – Ortsgemeinde Hochscheid“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Hochscheid, Flur 5, Flurstücke 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 123, 124, 126 und 127 (gem. dem Altbestand lt. Kataster). Neu, nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens sind es dann die neu gebildeten gemeindeeigenen Parzellen Nr. 58, 59 (tlw.), 61 und 63 in Flur 10 (Besitzeinweisung ist bereits erfolgt).
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Acker- und Grünlandflächen dargestellt.
Die Ortsgemeinde Hochscheid beabsichtigt zusammen mit dem Investor SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH die Errichtung eine Freifläche – PV – Anlage.
Das sich die Flächen im Außenbereich befinden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Verbandsgemeinderat hat bereits am 04.07.2023 die 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten Freiflächen – Photovoltaikanlagen in Kommen, Hochscheid und Kleinich beschlossen.