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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung über die Änderung der Postleitzahl, die Umbenennung des Straßennamens und die Neuzuweisung von Hausnummern im Ortsteil Hirzlei

Auf Grundlage von § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetz-buch (BauGB) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Brauneberg in seiner Sitzung am 14.11.2023 sowie der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgen in seiner Sitzung am 13.11.2023 die Änderung der Postleitzahl, die Umbenennung des Straßennamens sowie die Neuzuweisung von Hausnummern in dem Ortsteil Hirzlei beschlossen.

In Vollzug der Beschlüsse der Ortsgemeinden Brauneberg und Burgen ergeht durch die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues folgende

Allgemeinverfügung

I.

Ortsteil Hirzlei (Gemarkung Filzen, Gemarkung Burgen)

Die Postleitzahl von bisher „54470“ wird geändert in „54472“.

II.

Ortsteil Hirzlei (Gemarkung Filzen)

Die bisherige Bezeichnung der Straße „Ortsstraße“, bestehend aus den Grundstücken

Flur 9, Flurstück 64/2

Flur 9, Flurstück 355/33

Flur 9, Flurstück 355/37

Flur 9, Flurstück 355/43

Flur 9, Flurstück 355/49

Flur 9, Flurstück 355/54

Flur 16, Flurstück 47

wird ersetzt durch die Bezeichnung „In der Hirzlei“.

Die Änderungen sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Verfügung ist, ersichtlich.

III.

Die Umnummerierung von Hausnummern und die Vergabe von Hausnummern im Ortsteil Hirzlei wird wie folgt vorgenommen:

Ortsteil Hirzlei (Gemarkung Filzen)

Bisherige Bezeichnung / Hausnummer neue Bezeichnung / Hausnummer

Ortsstraße 1 (Flur 16, Flurstück 49)

In der Hirzlei 1

Ortsstraße 2 (Flur 9, Flurstück 44/2)

In der Hirzlei 4

Ortsstraße 3 (Flur 9, Flurstück 43/5)

In der Hirzlei 3

Ortsstraße 4 (Flur 9, Flurstück 39/20)

In der Hirzlei 5

Ortsstraße 5 (Flur 9, Flurstück 49/4)

In der Hirzlei 8

Ortsstraße 5A (Flur 9, Flurstück 37/2)

In der Hirzlei 7

Ortsstraße 6 (Flur 9, Flurstück 50/6)

In der Hirzlei 10

Ortsstraße 6A (Flur 9, Flurstück 50/3)

In der Hirzlei 12

Ortsstraße 7 (Flur 9, Flurstück 36/10)

In der Hirzlei 9

Ortsstraße 8 (Flur 9, Flurstück 50/4)

In der Hirzlei 14

Ortsstraße 9 (Flur 9, Flurstück 36/11)

In der Hirzlei 11

Ortsstraße 10 (Flur 9, Flurstück 50/9)

In der Hirzlei 16

Ortsstraße 11 (Flur 9, Flurstück 36/12)

In der Hirzlei 13

Ortsstraße 12 (Flur 9, Flurstück 54/5)

In der Hirzlei 20

Ortsstraße 14 (Flur 9, Flurstück 53/1)

In der Hirzlei 22

Ortsstraße 15 (Flur 9, Flurstück 57/2)

In der Hirzlei 17

Ortsstraße 16 (Flur 9, Flurstück 59/1)

In der Hirzlei 19

Ortsstraße 17 (Flur 9, Flurstück 355/26)

In der Hirzlei 21

Ortsstraße 18 (Flur 9, Flurstück 355/18)

In der Hirzlei 23

Ortsstraße 19 (Flur 9, Flurstück 355/31)

In der Hirzlei 25

Ortsstraße 20 (Flur 9, Flurstück 355/20)

In der Hirzlei 27

Ortsstraße 21 (Flur 9, Flurstück 69/5)

In der Hirzlei 29

Ortsstraße 22 (Flur 9, Flurstück 74/1)

In der Hirzlei 35

Ortsstraße 23 (Flur 9, Flurstück 70/5)

In der Hirzlei 33

Ortsstraße 25 (Flur 9, Flurstück 124/5)

In der Hirzlei 37

Ortsstraße 26 (Flur 9, Flurstücke 785/126, 786/126)

In der Hirzlei 39

Ortsstraße 27 (Flur 9, Flurstück 127/3)

In der Hirzlei 40

Ortsstraße 28 (Flur 9, Flurstück 129/1)

In der Hirzlei 42

Ortsstraße 30 (Flur 9, Flurstücke 687/130, 688/130, 619/131)

In der Hirzlei 44

Ortsstraße 31 (Flur 9, Flurstück 131/1)

In der Hirzlei 46

Ortsstraße ohne Hausnr. (Flur 9, Flurstück 46/13)

In der Hirzlei 6

Ortsstraße ohne Hausnr. (Flur 9, Flurstück 355/30)

In der Hirzlei 15

Ortsstraße ohne Hausnr. (Flur 9, Flurstück 610/51)

In der Hirzlei 18

Ortsstraße ohne Hausnr. (Flur 9, Flurstück 56/5)

In der Hirzlei 22A

Ortsstraße ohne Hausnr. (Flur 9, Flurstück 69/3)

In der Hirzlei 31

Ortsteil Hirzlei (Gemarkung Burgen)

Bisherige Bezeichnung / Hausnummer

neue Bezeichnung / Hausnummer

Hirzlei 1A (Flur 14, Flurstück 68)

In der Hirzlei 2

Hirzlei 14 (Flur 16, Flurstück 19/1)

In der Hirzlei 24

Hirzlei 14A (Flur 16, Flurstück 22)

In der Hirzlei 28

Hirzlei 19A (Flur 16, Flurstück 23/1)

In der Hirzlei 30

Hirzlei 20A (Flur 16, Flurstück 25)

In der Hirzlei 32

Hirzlei 21A (Flur 16, Flurstück 26/6)

In der Hirzlei 34

Hirzlei 22A (Flur 16, Flurstück 26/5)

In der Hirzlei 36

Hirzlei 27B (Flur 16, Flurstücke 34/1, 35/3)

In der Hirzlei 38

Hirzlei ohne Hausnr. (Flur 16, Flurstück 20)

In der Hirzlei 26

Die Änderungen sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Verfügung ist, ersichtlich.

IV.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in der KW 35 bekannt gegeben. Die Änderungen treten zum 01.09.2024 in Kraft.

V.

Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, während der üblichen Geschäftszeiten nach vorheriger Terminabsprache unter 06531-54-0 eingesehen werden.

Begründung:

Zwischen den Ortsgemeinden Brauneberg und Burgen befindet sich der Ortsteil Hirzlei. Dieser Ortsteil gehört flächenmäßig etwa zur Hälfte der Ortsgemeinde 54472 Brauneberg und die andere Hälfte zur Ortsgemeinde 54472 Burgen. Dem Ortsteil Hirzlei war bisher die Postleitzahl 54470 zugeteilt. Zur Vereinheitlichung ist eine Anpassung der Postleitzahl notwendig.

Die Straße „Ortsstraße“, führt durch die gesamte Hirzlei und erschließt Grundstücke der Gemarkung Filzen und Burgen. Tatsächlich sind jedoch sämtliche Grundstücke, auf der Gemarkung Burgen liegend, melderechtlich unter dem Straßennamen „Hirzlei“ gemeldet. Für eine einheitliche Bezeichnung der Durchfahrtstraße in dem Ortsteil Hirzlei ist eine Umbenennung des Straßennamens unumgänglich.

Durch sukzessive Verdichtung und Erweiterung der Bebauung in den letzten Jahrzenten musste bei der Vergabe von Hausnummern auf nachgestellte Buchstaben oder örtlich nicht nachvollziehbare Nummern zurückgegriffen werden. Einige Grundstücke haben laut Katasterplan keine eigene Hausnummer zugeteilt, wohingegen manche Hausnummern doppelt vergeben sind. Zur Wiederherstellung einer systematischen Anordnung ist eine Änderung von Straßen- und Hausnummernbezeichnung erforderlich.

Die künftige Adressgestaltung würde somit beispielhaft wie folgt lauten:

Für die Bewohner auf dem Gemeindegebiet von Brauneberg:

Herrn

Klaus Mustermann

In der Hirzlei + Hausnummer

54472 Brauneberg

Für die Bewohner auf dem Gemeindegebiet von Burgen:

Herrn

Klaus Mustermann

In der Hirzlei + Hausnummer

54472 Burgen

Die Zuweisung von eindeutigen, unverwechselbaren und leicht auffindbaren Adressen liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Grundstückseigentümers bzw. -nutzers. Insbesondere wird die Erreichbarkeit für Rettungs- und Zustelldienste wesentlich erleichtert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bernkastel-Kues, den 12.08.2024
Leo Wächter, Bürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die Änderung der Personalausweise/ Reisepässe kostenfrei erfolgen. Die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I kann bei den Kfz-Zulassungsstellen in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder der Gemeindeverwaltung Morbach erfolgen. Bitte teilen Sie der Kfz-Zulassungsstelle mit, dass die Adressänderung von Amts wegen erfolgte, damit diese Berichtigung kostenfrei erfolgen kann. Voraussetzung für die Änderung der neuen Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein bereits geänderter Personalausweis mit aktueller Meldebestätigung. Die Papiere können auch Dritten mit einer entsprechenden Vollmacht zur Änderung mitgegeben werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Eine Änderung der Führerscheine ist nicht erforderlich. Die neuen Hausnummern sind auf eigene Kosten anzubringen. Das Vermessungs- und Katasteramt Bernkastel-Kues, die Rettungsleitstelle Trier, die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues und die Deutsche Post werden von der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unterrichtet.