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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Burgen für das Jahr 2024 vom 2. Mai 2024

Der Ortsgemeinderat Burgen hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird insgesamt auf 390.000,00 € festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0,00 € festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 900.500,00 € festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

1.

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

390 v.H. des Steuermessbetrages

2.

Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke)

465 v.H. des Steuermessbetrages

3.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag

415 v.H. des Steuermessbetrages

4.

Hundesteuer (Jährlich)

1. Hund = 70,00 €, 2. Hund = 120,00 € und ab dem 3. Hund = 200,00 €

Abweichend hiervon wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde auf 900,00 € je Hund festgesetzt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 werden wie folgt festgesetzt:

Tourismusbeitrag:

Der Hebesatz für die Erhebung des Tourismusbeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 01.09.2017 auf 8 % festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beläuft sich voraussichtlich auf

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.500,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Burgen, den 2. Mai 2024
Ortsgemeinde Burgen
(DS)
(Reinhard Grasnick)
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde per E-Mail vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 30. Juli 2024 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich folgende Genehmigungen erteilt.

1.

Von dem im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der zu verzinsenden Investitionskredite wird ein Teilbetrag in Höhe von bis zu 367.000,00 € genehmigt. Für den Restbetrag in Höhe von 23.000,00 € wurde die beantragte Kreditgenehmigung vorläufig zurückgestellt.

2.

Der unter § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von bis zu 900.500,00 € wird genehmigt.

Abschließend wurde im Sinne der § 97 Abs. 2 Satz 2 GemO mitgeteilt, dass soweit vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Burgen für das Haushaltsjahr 2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. Der Haushaltsplan kann in der vorliegenden Form ausgeführt werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 209, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Bernkastel-Kues, den 21. August 2024
Leo Wächter
Bürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues