In der Sitzung vom 22. Juli 2026 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Bilanzkontinuität ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Kesten.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kesten beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021.
Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten wurde in der Sitzung am 22. Juli 2026 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zum Jahresabschluss 2021 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten folgenden einstimmigen Beschluss:
„Der Gemeinderat Kesten stimmt der Entlastung des ehemaligen Ortsbürgermeisters sowie der damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Kesten sowie des Bürgermeisters und der ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zum Jahresabschluss 2021 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu. In diese Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kesten zum 31.12.2021 liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 28. August 2026 bis einschließlich 07. September 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.