über die Absicht der Teileinziehung (Teilentwidmung) eines öffentlichen Gemeindefußweges in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig
vom 12.09.2022
Die Gemeinde Zeltingen-Rachtig beabsichtigt, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 25.08.2022 eine Teilfläche des öffentlichen Gemeindefußweges in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 4, Flurstück 717/1 einzuziehen.
Die Fläche, deren Einziehung beabsichtigt ist, ist in dem nachstehen-den Flurkartenausschnitt farblich in „rot“ gekennzeichnet:
Die einzuziehende Teilfläche des Gemeindeweges ist schon seit mehreren Jahrzenten für die Öffentlichkeit nicht mehr zu nutzen, da sie zwischen den Hausgrundstücken und Gärten der angrenzenden Hauseigentümer verläuft und in einem privaten Grundstück endet. Ein Durchgang ist nicht möglich. Aus vorgenannten Gründen ist das öffentliche Interesse entfallen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 37, Abs. 2 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) öffentlich bekannt gegeben.
Das Original der Bekanntmachung einschließlich des Flurkartenaus-schnittes mit der Darstellung der einzuziehenden Teilfläche kann für die Dauer von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, 1. Etage, Zimmer 118, während der regulären Öffnungszeiten (Montag - Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr, Montag: 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin Frau Gerlind Schwarz unter der Rufnummer 06531 54196 eingesehen werden.
Gegen diese Einziehungsabsicht können Einwendungen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, 1. Etage, Zimmer 118 vorgebracht werden.
Nach Ablauf von drei Monaten, ab dem Tag dieser Bekanntmachung, ist gemäß Gemeinderatsbeschluss vorgesehen, die Einziehung der beschriebenen Teilfläche herbeizuführen.