Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hat den Entwurf zu einer Rechtsverordnung über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes der spätrömischen castrum-Besiedlung „kaiserzeitlicher vicus und spätrömisches castrum Noviomagus“ verfasst. Das Grabungsschutzgebiet erstreckt sich über die Flurstücke in der Gemarkung Neumagen, die in der Anlage 1 dargestellt und in der Anlage 2 der Rechtsverordnung aufgelistet sind.
Gemäß § 9 Abs. 1 DSchG ist der Entwurf dieser Rechtsverordnung und die dazugehörigen Anlagen 1 und 2 für die Dauer eines Monats zur Einsicht öffentlich auszulegen. Die Frist beginnt am 25.09.2023 und endet am 24.10.2023.
Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 120 im 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus und kann nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs 3 unter der Telefonnummer 06531/54-161 oder -168 eingesehen werden.
Gemäß § 9 Abs. 2 DSchG RLP kann jeder, dessen Belange durch die Vorgaben berührt werden, spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Bernkastel-Wittlich Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung mit Anlagen finden Sie auch im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/bekanntmachungen.html