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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

über die Festsetzung eines Marktsonntages

in Ürzig

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) in der derzeit geltenden Fassung wird für die Ortsgemeinde Ürzig folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

In Ürzig darf am Sonntag, dem 24.09.2023 ein Marktsonntag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.

§ 2

An den Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

§ 3

Ordnungswidigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bernkastel–Kues, den 04.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
Fachbereich IV - Bürgerdienste
(DS)
Leo Wächter
Bürgermeister