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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

für die Aufstellung des Bebauungsplans „SO-Wohnmobilstellplatz“ in der Ortsgemeinde Kesten

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten hat am 02.08.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 19.08.2022 bis einschließlich zum 19.09.2022 in Form einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden. In der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung zu billigen und die Veröffentlichung der Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind die Planunterlagen in der Fassung vom Juni/August 2023.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet ist nördlich der Mosel und südlich der Kreisstraße K134 gelegen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt (Innerhalb der schwarz gestrichelten Linie). Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Kesten, Flur 10, Flurstücke 264/2 8 (teilweise), 266, 267 und 268 sowie Flur 16 Flurstücke 1 und 5 (teilweise).

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist es für die künftige baurechtliche Sicherung des Wohnmobilstellplatzes zu sorgen, nachdem bisher immer eine Nutzung über die Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen gewährleistet werden konnte.

Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 29.09.2023 bis einschließlich zum 31.10.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1.

einer Planurkunde mit Textfestsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und

3.

einem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Stellungnahme (mit Bestandsplan und Maßnahmenplan).

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden.

Zusammengefasst sind folgende Arten umweltbezogener Informationen (in Themenblöcken zusammengefasst) verfügbar:

Die Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes und der zu erwartenden Auswirkungen der von der Planung betroffenen Schutzgüter sind nachfolgend aufgeführt.

Der Umweltbericht (strategische Prüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches) sowie die, bereits zu den Schutzgütern (§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB werden öffentlich ausgelegt. Auf Gutachten sowie Stellungnahmen wird bei den Ausführungen zu den Schutzgütern verwiesen.

Schutzgebiete:

Durch den Bebauungsplan wird lediglich das Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz berührt. Gemäß § 1 Abs. 2 der Schutzgebietsverordnung wirkt sich diese allerdings nicht auf die Bebauungspläne gemäß § 34 Baugesetzbuch aus, sodass der Bebauungsplan der Verordnung nicht entgegensteht. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:

„Durch den Bebauungsplan wird ein seit ca. 20 Jahren vorherrschender Zustand bauplanungsrechtlich gesichert. Es wird keine Nutzungsintensivierung angestrebt und es werden auch keine baulichen Maßnahmen oder Geländeveränderungen vorbereitet. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und ökologische Vielfalt sind daher nicht zu erwarten.“ (S. 19 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Durch die bereits bestehende Nutzung findet keine Mehrbelastung statt. (Vgl. S. 42 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Boden und Fläche:

„Auf dem Wohnmobilstellplatz sind ca. 7.969 m2 Flächen versiegelt. Teilweise war die Versiegelung schon durch die Vornutzung als Festplatz und den erschließenden Wirtschaftsweg vorhanden […]Eine weitere Versiegelung erfolgte v.a. durch die Bodenverdichtung, bedingt durch das Befahren der Rasenfläche mit Wohnmobilen, durch die Herstellung eines platzumlaufenden Splittweges und einer kleinen Fläche für zwei mobile Empfangs- und Lagerhütten. Infolge der dauerhaften Versiegelung gehen die natürlichen Bodenfunktionen unwiederbringlich verloren.

Es ist davon auszugehen, dass sich in der Zeit, in der der Wohnmobilstellplatz geschlossen ist, der Boden wieder etwas erholt.“ (S. 25 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Wasser:

„Da mit diesem Bebauungsplan lediglich die bestehende Nutzung - mit geringfügiger Erweiterung - bauplanungsrechtlich gesichert wird, sind keine negativen Auswirkungen im Sinne des § 78 Abs. 2 WHG für das Überschwemmungsgebiet zu erwarten.“ (S.33 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Klima und Luft:

„Durch die geplanten Maßnahmen werden die klimatischen Eigenschaften des Moseltals und der betroffenen Grünflächen entlang des Moselufers nicht dauerhaft nachteilig verändert bzw. beeinträchtigt.“ (S.35 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Landschaftsbild:

„Durch die Planung ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung. Durch die Aneinanderreihung von Wohnmobilen entlang der Mosel wird der Naturgenuss für Beobachter zwar beeinträchtigt, die Gemeinde hat allerdings zahlreiche Bäume im Plangebiet gepflanzt, die dem entgegenwirken.“ (S.37 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Es ist keine Beeinträchtigung zu erwarten.

Kompensationsmaßnahmen:

„Im Osten wird eine kleine Kompensationsfläche überplant. Für die Flächeninanspruchnahme wurde bereits mit der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung von 2021 ein temporärer Ausgleich festgelegt. Der Ausgleich erfolgte durch Verschieben der Kompensationsfläche nach Osten, außerhalb der Plangebietsgrenze.“ (S.28 BGH Plan: Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ – Begründung Teil 2 Umweltbericht Entwurf vom 18.08.2023)

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

29.09.2023 bis einschließlich 31.10.2023

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: > Verwaltung und Bürgerdienste – Amtliche Bekanntmachungen – Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung) veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an p.servatius@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der. Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Kesten deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kesten, den 13.09.2023
gez. Michael Beer (DS)
Ortsbürgermeister