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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 38/2024
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.08.2024

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Longkamp

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Longkamp soll neu gefasst und auf die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Seitens der Verwaltung wurde der Entwurf gemeinsam mit Ortsbürgermeister Horst Gorges vorbereitet.

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargelegt:

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Aufnahme der Nutzung eines Ratsinformationssystems (§ 1 Abs. 1)

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Bekanntmachung in elektronischer Form aufgrund des EGovG (§ 1 Abs. 4)

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Anpassung von Wertgrenzen für freihändige Vergaben für den Ortsbürgermeister aufgrund der Entwicklung der Marktpreise der vergangenen Jahre (§ 4 Abs. 1 a.)

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Befugnis zur Durchführung von freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € netto (§ 4 Abs. 1 c.) à Ausfluss aus der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Gemeinden; dies wurde bisher regelmäßig durch alle Ortsbürgermeister so praktiziert, fand aber keine Berücksichtigung in den jeweiligen Hauptsatzungen

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Einvernehmenserteilung in Bauangelegenheiten (§ 4 Abs. 1 f.) à hier besteht die Option in grenzwertigen Fällen die Entscheidung durch den Ortsbürgermeister auf den Bauausschuss zu übertragen.

Nach Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung ist in der nächsten Sitzung die Beschlussfassung auf Grundlage des § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 4 zu fassen, in welcher Zeitung und in welchem digitalen Medium die Bekanntmachungen vorgenommen werden.

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung als Satzung.

Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder des

  • Rechnungsprüfungsausschusses
  • Bau- und Liegenschaftsausschusses

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, die allesamt aus der Mitte des Ortsgemeinderates zu wählen sind.

Es wurden folgende Ratsmitglieder als Mitglieder bzw. Stellvertreter zur Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde vorgeschlagen:

Mitglieder

Stellvertreter

Rainer Imholz

Klaus Wilbert

Christian Jakoby

Tommy Schommer

Pascal Schneider

Werner Paulus

Der Ortsgemeinderat stimmte dem gemeinsamen Wahlvorschlag zu.

Bau- und Liegenschaftsausschuss

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und 6 Stellvertretern. Er wird aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

Es wurden folgende Personen als Mitglieder bzw. Stellvertreter zur Wahl in den Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsgemeinde vorgeschlagen:

Mitglieder

Stellvertreter

Jürgen Martini

Hans Jürgen Schneider

Oswald Petry

Horst Weber

Dieter Kleinmann

Ronny Weber

Klaus Wilbert

Hannah Stein

Markus Reichert

Julia Kropp

Georg Ruf

Stephan Schwarz

Der Ortsgemeinderat stimmte dem gemeinsamen Wahlvorschlag zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung einer Garage, Gemarkung Longkamp, Flur 6, Flurstück 72/23, Altheck

Der Gemeinderat stellt das antragsgemäße Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her und stimmt der Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus zu Wohnzwecken, Gemarkung Longkamp, Flur 25, Flurstück 4/1, Bernkasteler Straße

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her.

Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Pflege des Baumkatasters sowie der Durchführung von regelmäßigen Baumkontrollen in der Ortsgemeinde Longkamp

Um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, müssen Kommunen ihre Bäume turnusmäßig durch Fachpersonal kontrollieren lassen und diese in einem Baumkataster erfassen. Betroffen sind hiervon alle Bäume in öffentlicher Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen sowie Außenanlagen von öffentlichen Gebäuden ab einem Stammdurchmesser von 10 cm. In der Ortsgemeinde Longkamp zählen dazu etwa 71 Einzelbäume sowie etwa 213 weiteren Bäumen in sicherheitsrelevanten Baumgruppen.

Der aktuelle Vertrag läuft zum 31.12.2024 aus. Als Empfehlung der Verwaltung sollte das bisher beauftragte Büro erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Zusätzlich werden zwei weitere Büros im Vergabeverfahren beteiligt.

Angefragt werden Angebote auf Basis eines Vertrages, welcher einen Pflegegang und eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils einen Pflegegang umfasst. Auftragsbeginn wäre der 01.01.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern keine der Vertragsparteien ihn drei Monate nach Eingang des letzten Kontrollberichtes kündigt. Als endgültiges Vertragsende ist spätestens der 31.12.2030 vorgesehen.

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt die erneute Ausschreibung der regelmäßigen Aktualisierung des Baumkatasters. Den daraus resultierenden Kosten stimmt die Ortsgemeinde zu.

Beratung und Beschlussfassung über die Kostenschätzung für das Neubaugebiet „Unterm Bäumchen II“ in Longkamp

Zur Vermessung des Neubaugebietes „Unterm Bäumchen II“ wurde das Vermessungsbüro Müller Ö.b.V.I. zur Erstellung eines Angebotes kontaktiert. Ein Angebotsvergleich ist nicht erforderlich, da sich die Kosten nach der Gebührenordnung der Vermessungs- und Katasterbehörden richten.

Der Gemeinderat Longkamp beschließt gemäß dem vorliegenden Angebot i.H.v. 27.266,88 € den Auftrag an das Vermessungsbüro Müller zu vergeben. Die Verwaltung wird gebeten den zeitlichen Rahmen zur Durchführung der Vermessung, nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten, mit Herrn Müller abzustimmen.

Information über die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage einer Küche für den Bauhof

Für den Sozialraum des gemeindeeigenen Bauhofs wird noch eine Küche benötigt. Hierzu hat der Vorsitzende drei Vergleichsangebote eingeholt. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Möbel Preiss aus Kastellaun. Der Auftrag wurde durch Ortsbürgermeister Horst Gorges im Benehmen mit den Beigeordneten erteilt. Geliefert werden soll diese voraussichtlich im Oktober 2024.

Der Ermächtigungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung vom 06.09.2023 erteilt. Insofern ist hier keine Beschlussfassung erforderlich.

Information über die Auftragsvergabe für den Kauf und den Einbau eines Industrietors in der Bauhofhalle Alter Postweg (Bestandsgebäude)

Das Scheunentor in dem Bestandsgebäude des gemeindeeigenen Bauhofs soll durch ein neues Industrietor ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden vom Vorsitzenden drei Vergleichsangebote eingeholt. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Mekoba GmbH aus Zweibrücken. Der Auftrag wurde durch Ortsbürgermeister Horst Gorges im Benehmen mit den Beigeordneten erteilt.

Der Ermächtigungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung vom 06.09.2023 erteilt. Insofern ist hier keine Beschlussfassung erforderlich.

Mitteilungen und Anfragen

  • Umleitung über Römerstraße wegen Baumaßnahme Graacher Weg

Auf Grund der aktuellen Straßenausbaumaßnahme im „Graacher Weg“ werden viele Anwohner über die Römerstraße umgeleitet. Ein Anwohner in der Römerstraße/Kreuzungsbereich Trarbacher Straße parkt mit seinem Transporter häufig in dieser nun viel stärker befahrenen Gemeindestraße und versperrt stark die Sicht, um ein vorausschauendes Fahren zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, dass der betroffene Anwohner sein Transporter auf dem Festplatz parken kann. Der Vorsitzende wurde darum gebeten die Thematik mit dem Anwohner zu besprechen.

  • Verbindungsweg hinter der Firma Bohn

Ein Mitglied des Gemeinderates verwies auf die derzeitige Baustelle im Verbindungsweg hinter der Fa Bohn. Im Rahmen der Bauarbeiten wurde von der ausführenden Firma benötigter Kies auf dem eigenen Privatparkplatz abgeladen. In der Art und Weise war es dem Anwohner nicht mehr möglich, den eigenen und einzigen Parkplatz zu nutzen. Zwischenzeitlich wurde das Problem behoben. Hier soll für das künftige Abladen von Baumaterial eine andere Lösung oder Ausweichmöglichkeit durch die bauausführende Firma gefunden werden.

  • Ausbauzustand des Verbindungswegs hinter der Firma Bohn

Der Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass der Verbindungsweg hinter der Firma Bohn – auch nach Abschluss der Bauarbeiten - ein dünnbeschichteter Teerweg bleibt. Grund dafür ist, dass ein ordnungsgemäßer Ausbau als eine erstmalige Herstellung zu betrachten ist und Anlieger Erschließungsbeiträge zahlen müssten. Es ist von Seiten der Ortsgemeinde und nach Rücksprache mit den Anliegern nicht beabsichtigt, dass diese Wegeparzelle „ordnungsgemäß“ als gewidmete Straße ausgebaut wird.

  • Bescheid über die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage

Die Ortsgemeinde Longkamp hat den Festsetzungsbescheid über die Erhebung der Verbandsgemeindeumlage erhalten. Dieser weist einen zu entrichtenden Anteil von 385.579 € (im Vorjahr 2023 = 348.431 €) aus. Die Verbandsgemeindeumlage hat sich auf 30,75% erhöht. Eine Mitteilung über die zu entrichtende Kreisumlage liegt derzeit noch nicht vor.

  • Kita St. Andreas Longkamp

Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass die Rechtsanwaltskanzlei Webeler aus Koblenz mit der europaweiten Ausschreibung für die Planungsleistung für den Kindergarten starten wird. Von Seiten der Kanzlei wird – erfahrungsgemäß – von einem „Planungswettbewerb“ abgeraten, da dies sehr hohe Anforderungen mit sich bringt. Beispielsweise wäre in einem solchen Fall eine Jury zu bilden, Satzung erarbeitet und beschlossen werden. Darüber hinaus müssten zusätzliche Sitzungsgelder und ein Preisgeld für den Gewinner eines Wettbewerbs festgelegt werden etc.

Die Ortsgemeinde Longkamp, als auch die Ortsgemeinde Kommen, sprechen sich gegen die Durchführung eines solchen Wettbewerbs aus. Die Gemeinde hat allerdings die Möglichkeit einen Ausschuss zu bilden, der sich mit der künftigen Thematik befasst. Das Gremium sprach sich dafür aus, dass bevor eine Veröffentlichung der Ausschreibung von Seiten der Kanzlei erfolgt, der Entwurf noch einmal dem Gemeinderat zur Abstimmung gegeben wird.

  • Jugendraum

Frau Dr. Bolinski von der Kanzlei Seibel und Partner in Trier teilte der Ortsgemeinde per Mail vom 15.08.2024 mit, dass bezüglich der Container nun folgende Möglichkeiten zur Auswahl stehen:

■ eine monatliche Rückzahlung i.H.v. 750,00 €

oder

■ Lieferung der Container im November 2024

Die Rechtsanwältin der Kanzlei gibt der Ortsgemeinde als klare Empfehlung, sich für die Annahme der Rückzahlung (zuzüglich Anwaltskosten) im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Trier zu entscheiden. Mit diesem Urteil oder Vergleich vor dem Landgericht verfügt die Ortsgemeinde über einen vollstreckbaren Titel und Hoffnung, die bisherige Anzahlung zurückzuerhalten. Verhandlungstermin vor dem Landgericht Trier ist am 10. September 2024. Nach Abschluss des Verfahrens soll der Jugendraum noch einmal neu geplant werden.

  • Straßennamen für das noch zu erschließende Neubaugebiet

Nach dem Hinweis der Verwaltung ist die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aus dem Jahr 2003 zu ändern/zu aktualisieren. Infolgedessen soll – sofern es möglich ist – die neue Satzung auch schon den Namen der noch in Erschließung befindlichen Straße beinhalten. Ebenfalls mit in die Satzung aufgenommen wird die Straße aus dem Neubaugebiet „Altheck III“ (Langfuhr). Nach einer kurzen Diskussion kam das Gremium zu keiner Einigung. Es soll sich in der nächsten Gemeinderatssitzung über einen möglichen Namen beraten werden. Eine Möglichkeit wäre die Straße nach der Lagebezeichnung (Am Laienberg) zu benennen. Eine Abwandlung der Lagebezeichnung als Straßenname wäre durchaus ebenfalls denkbar.

Klimaschutzpreis und Aktiv vor Ort Förderung von Westenergie

Der Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass die Ortsgemeinde bei der Firma Westenergie einen Vorschlag für die Berücksichtigung im Rahmen des Klimaschutzpreises eingereicht hat.

► Förderung des Seniorenteams im Rahmen des Klimaschutzpreises 2024 (Bekanntgabe etwa Mitte September 2024)

Außerdem wurde eine Förderung im Rahmen des Projekts „Aktiv vor Ort“ der Westenergie beantragt.

► Förderung des Veranstaltungsvereins Longkamp im Rahmen des Projekts Aktiv vor Ort (hierzu ist am 18.08.2024 schon eine Förderzusage eingegangen).

Mit diesem Projekt soll ein Stromkasten für den Brunnen an der Ecke Römerstraße – Andreasstraße realisiert werden.

Bisher erfolgt die Stromversorgung aus einem angrenzenden Wohnhaus. Um als Kommune autark zu agieren, sollte ein eigener Stromanschlusskasten erstellt und angeschlossen werden. Dieser Stromkasten sollte dann möglichst ebenfalls – wie im Park – mit einem Starkstromanschluss versehen werden.

  • Kommunale Heizungsförderung durch die KfW

Die Ortsgemeinde Longkamp verfügt derzeit noch über eine Nachtspeicherheizung im Rathaus. Möglicherweise ergäbe sich im Rahmen dieses Förderprogramms die Chance, die vorhandene Heizung zu erneuern/zu aktualisieren. Hier sollte Kontakt zum Energieberater in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues aufgenommen und Möglichkeiten zur Erneuerung der Heizung geprüft werden.

  • Information über die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage

Die Ortsgemeinde beabsichtigt oberhalb des Gewerbegebietes „Im Rosengarten“ auf einer Ausgleichsfläche eine Freifläche für Photovoltaikanlagen zu errichten. Die betroffene Fläche befindet sich im Eigentum des Landesbetrieb für Mobilität (Ausgleichsfläche B50 neu). Es ist angedacht und wird geprüft, mit dem LBM eine vergleichbare Fläche aus dem Eigentum der Ortsgemeinde zu tauschen. Allerdings besteht derzeit kein vergleichbares „Tauschobjekt“ an zusammenhängenden Flächen von Seiten der Ortsgemeinde. Die Verwaltung eruiert hierzu derzeit weitere Optionen. Sollte es nicht möglich sein, eine geeignete Fläche dem LBM zum Tausch anzubieten, wäre zu überlegen, Pachtverhältnisse für landwirtschaftliche Grundstücke aufzukündigen und die Freifläche für Photovoltaikanlagen zu erschließen. Dies wurde aber bereits in einer früheren Sitzung des Gemeinderats grundsätzlich negativ beschieden.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit.