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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungg der

Satzung vom 15.07.2026

zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Minheim über die Erhebung eines Tourismusbeitrages

-Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 28.04.2017-

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) und der §§ 2 und 12 Absätze 1, 1a, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2025 (GVBl. S. 62) hat der Rat der Ortsgemeinde Minheim in seiner Sitzung am 12.05.2026 die nachstehende 1. Änderung der Tourismusbeitragssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Präambel in aktueller Fassung:

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Minheim in seiner Sitzung am 05.04.2017 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Wird ersetzt durch die folgende Neufassung:

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) und der §§ 2 und 12 Absätze 1, 1a, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2025 (GVBl. S. 62) hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Minheim in seiner Sitzung am 05.04.2017 die folgende Satzung beschlossen:

§ 2

§ 1 Erhebungszweck, -gebiet und -jahr wird ergänzt und lautet zukünftig wie folgt:

(1) Die Gemeinde Minheim erhebt jährlich für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Tourismusbeitrag. Hierzu gehören auch die in Verbindung mit der Tourismuswerbung entstehenden Kosten für die Weinwerbung. Beitragsfähig können auch Kosten der Gemeinde für Einrichtungen und Veranstaltungen Dritter oder eines regionalen Verbunds sowie Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets sein. Gleiches gilt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

(2) Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet.

(3) Erhebungsjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kosten für die in Abs. 1 bestimmten Zwecke anfallen und auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden.

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Ortsgemeinde Minheim, den 15.07.2026
(DS)
gez. Bernd Rößler
(Ortsbürgermeister)
Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues