Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.
Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr ist das Rasenmähen nicht zulässig. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Dies gilt auch für die Kommunen, d.h. der Gemeindearbeiter darf die Gemeindewiese auch in der Mittagszeit mähen.
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten.