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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 39/2023
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 06.09.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Tiefbauplanung für Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet "Unterm Bäumchen II" - Vorstellung der Tiefbau-Planung durch das IB Garth, BKS

In o.g. Maßnahme erfolgte die abgestimmte Vorstellung der Ausführungsplanung durch das Ingenieurbüro Garth aus Bernkastel-Kues. Nach Beschlussfassung kann die Ausschreibungsphase der Tiefbauarbeiten beginnen.

Ortsbürgermeister Horst Gorges begrüßte zu diesem Top Frau Reh und Herrn Heck, die anhand einer Präsentation das Verfahren erörterten.

Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes informierte Frau Reh über folgende Planungsdaten:

Straßenbau / Wegebau

  • Straße ~340 m
  • Mehrzweckstreifen / Gehweg: ~340 m / ~75 m
  • Wirtschaftsweg: ~140 m

Entwässerung im Trennsystem

  • Schmutzwasserkanal: ~320 m
  • Regenwasserkanal: ~485 m

Wasserversorgung

  • Wasserleitung: ~340 m

Die Straßenführung ist aufgrund des B-Plan Verfahrens festgelegt. Die Anbindung erfolgt an das vorhandene Straßennetz. Die Querneigung wird mit 2,5 % einseitiger Neigung geplant. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m.

Entwässerung einseitig 3-zeilige Entwässerungsrinne (Breite ca. 0,5 m), Mehrzweckstreifen einseitig (Breite 1 m). Der Regenwasserkanal wird an den vorhandenen Wirtschaftswegekanal weitergeführt und endet in fünf untereinander angeordnete Regenbecken. Das Regenwasser wird kontrolliert gesammelt und in den Bauchwiesbach geleitet. Das bisherige Regenwasserbecken hat momentan keine Funktion, somit konnte das Regenwasser unkontrolliert ablaufen.

Von Seiten des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die Regenwasserbecken so angeordnet werden sollten, dass die Fläche zwischen den Becken befahrbar sind und damit auch ohne Probleme durch die Gemeindearbeiter gemäht werden können.

Folgende Punkte wurden durch den Gemeinderat diskutiert und entschieden:

Die Ausführung des Mehrzweckstreifen soll nicht durch Asphalttragschicht erfolgen, sondern mittels Schotterschicht.

Die Ausführung des Geh- und Wirtschaftsweges (Ausbaubreite 3,00 m) erfolgt durch Schotter.

Das Grundstück für die Entlastungsleitung der Regenrückhaltebecken ist vor kurzem verkauft worden. Ortsbürgermeister Horst Gorges hat bereits erste Gespräche mit den neuen Eigentümern aufgenommen, die kein Interesse an einem Verkauf signalisiert haben. Jedoch bestehen auch keine Einwände gegenüber einer Grunddienstbarkeit.

Sollte es hier wider Erwarten zu keiner Einigung kommen, müsse der Weg anders geplant und die Fläche entsprechend um modelliert werden.

Des Weiteren informierte Frau Reh darüber, dass die Baugrunduntersuchung / Baggerschürfe letzte Woche durchgeführt wurden. Erste Ergebnisse der Untersuchungen liegen vor (nach LAGA) und zeigen leichte Spuren von Arsen. In welcher Stärke werde noch mitgeteilt. Die Untersuchungsergebnisse nach „EBV“ und Erkenntnisse der Baggerschürfe stehen noch aus.

Im Gemeinderat wurde die Frage nach einem Vollstufenausbau oder Vorstufenausbau diskutiert. Bei einem Vorstufenausbau wird die spätere Fertigstellung ggfls. teurer, ebenfalls sei der zeitliche Aspekt nicht außer Acht zu lassen.

Bei dem Vollstufenausbau müssen die Grundstückseigentümer sicherstellen, dass die Straßen und Gehwege nach Bebauung schadensfrei sind.

Hier weist das Ingenieurbüro Garth auf entsprechende Protokolle hin, die von Seiten der Ortsgemeinde zusammen mit dem Grundstückseigentümer vor Fertigstellung ausgefüllt werden können. Mit diesem Protokoll wird der Zustand der Straße und des Gehwegs am eigenen Grundstück vor Baubeginn dokumentiert. Dieser dokumentierte Zustand muss vom Eigentümer nach Fertigstellung der Baumaßnahme auch wieder sichergestellt werden. Die Vor- und Nachteile eines Vollausbaus wurden entsprechend erörtert und diskutiert.

Der Gemeinderat beschließt die Vorgehensweise der Planung im Vollausbau.

Die Verwaltung wird gebeten ein entsprechendes Protokoll zu entwerfen, welches eventuell entstandene Schäden die nach Bebauung aufgetreten sind, aufzeigt. Das Ingenieurbüro wird hier unterstützen.

Die Frage der Grundstückspreise konnten in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden. Dies sei erst ca. im Juni 2024 möglich, wenn die Kanalgräben zu mehr als 80 % fertiggestellt seien.

Laut Planung strebe man ein Bauende ca. September 2024 an, so dass die Bebauung der Grundstücke frühestens im Oktober 2024 beginnen könnten.

Da das bestehende Regenrückhaltebecken nicht mehr funktionsfähig ist, regt man die Rücksprache wegen der Kostenübernahme mit den Verbandsgemeindewerken an.

Herr Heck informierte außerdem darüber, dass ein Notwasserweg für eventuell auftretende Starkregenereignisse eingeplant wird.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, beschließt der Gemeinderat die vorgestellte Ausführungsplanung des Ing.-Büros Garth.

Ortsbürgermeister Horst Gorges bedankte sich für die Ausführung von Seiten des Ingenieurbüros Garth.

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines Angebotes zum Fahrradleasing für die Mitarbeiter*innen der Ortsgemeinde Longkamp sowie den Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages

Der Ortsgemeinderat Longkamp stimmt für das Angebot zur Einführung der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für die Mitarbeiter*innen der Ortsgemeinde Longkamp.

Der Ortsgemeinderat Longkamp folgt dem Vorschlag der Verwaltung und wählt als Leasingpartner die „Archimedes Leasing GmbH, Primandis“ (Sitz in Bad Ems)

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden - Sachspende einer Parkbank für den Gemeindepark

Frau Katharina Volk aus Mörfelden-Walldorf hat eine Parkbank für den Gemeindepark im Andenken an die beiden verstorbenen Longkamper Ärzte Ludmilla und Siegfried Hoffmann gespendet. Ausweislich der Rechnung, die der Verbandsgemeindekasse vorliegt, hat die Sachspende einen Gegenwert von 1.036,00 €.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht beschließt der Gemeinderat, die Spende im Wert von 1.036,00 € gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erstellung der Tragwerksplanung der Gründungsarbeiten für den Neubau einer Bauhofhalle in Stahlkonstruktion in Longkamp

Der Bewilligungsbescheid über die I-Stock Zuwendungen für den Neubau der Bauhofhalle in Stahlkonstruktion in Longkamp liegt der Ortsgemeinde inzwischen vor. In Ziffer 2.2 der Nebenbestimmungen wurde festgelegt, dass bis zum 31.12.2023 mit dem Vorhaben begonnen sein muss.

Mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen wurde das Ingenieurbüro Mehn aus Lieser zunächst mit den Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Da zwischenzeitlich der Bewilligungsbescheid vorliegt und die Maßnahme nun realisiert werden soll, wurde das Ingenieurbüro mit den Leistungsphasen 5-9 der Objektplanung beauftragt. Die Auftragserweiterung war gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 26.01.2022 ohne weitere Ausschreibung und Beschlussfassung möglich.

Um die Planung und Ausschreibung weiter verfolgen zu können, ist die Beauftragung der Tragwerksplanung der Gründungsarbeiten erforderlich. Die Tragwerksplanung der schlüsselfertigen Halle soll später zusammen ausgeschrieben werden.

Das beauftragte Ingenieurbüro Mehn bietet auch als eine weitere Teilleistung die Erstellung der Tragwerksplanung der Gründungsarbeiten an.

Das Angebot wurde durch Ortsbürgermeister Horst Gorges in nichtöffentlicher Sitzung erläutert. Des Weiteren lobte Ortsbürgermeister Horst Gorges die Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Mehn.

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt, den Auftrag zur Erstellung der Tragwerksplanung der Gründungsarbeiten für den geplanten Neubau der Bauhofhalle auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 18.07.2023, an das Ingenieurbüro Mehn aus Lieser, zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auftragsvergabe bezüglich der Bauleistungen zum Neubau einer Bauhofhalle

Die Ortsgemeinde Longkamp beabsichtigt den Neubau einer Bauhofhalle.

Diesbezüglich wurden die Gewerke Entwässerungs- und Fundamentarbeiten sowie eine Schlüsselfertige Stahlhalle auf Grundlage der VOB beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission findet am 14.09.2023 statt.

Um die Bauleistungen zeitnah nach der Angebotseröffnung vergeben zu können, wird empfohlen, Ortsbürgermeister Horst Gorges im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, Aufträge im Zuge dieses Projektes nach erfolgter formaler und fachlicher Angebotsprüfung zu vergeben.

Eine solche Ermächtigung würde gewährleisten, dass die Vergaben unmittelbar nach Abschluss der Angebotsprüfung erfolgen können und folglich die Gefahr von zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf entgegengewirkt werden könnte.

Der Ortsbürgermeister wird den Ortsgemeinderat Longkamp über die getätigte Vergabe in der nächsten Sitzung informieren.

Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel i. H. v. 286.000 € zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat Longkamp ermächtigt Ortsbürgermeister Horst Gorges oder seinen Vertreter im Amt im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu, die Aufträge zum Neubau einer Bauhofhalle nach erfolgter formaler und fachlicher Angebotsprüfung zu erteilen. Eine Information über die vergebenen Aufträge erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auftragsvergabe bezüglich der Bauleistungen zum Ausbau des „Graacher Weg“ und Teilstück „Bernkasteler Straße

Die Ortsgemeinde Longkamp beabsichtigt den Ausbau der Ortsstraßen „Graacher Weg“ und Teilstück „Bernkasteler Straße“ (Gewerke: Straßenbau, Kanalbau, Wasserversorgung).

Die Leistungen wurden auf Grundlage der VOB öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 08.09.2023 statt.

Um die Bauleistungen zeitnah nach der Angebotseröffnung vergeben zu können, wird empfohlen, Ortsbürgermeister Horst Gorges im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, Aufträge im Zuge dieses Projektes nach erfolgter formaler und fachlicher Angebotsprüfung zu vergeben.

Eine solche Ermächtigung würde gewährleisten, dass die Vergabe unmittelbar nach Abschluss der Angebotsprüfung erfolgen kann und folglich die Gefahr von zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf entgegengewirkt werden könnte.

Der Ortsbürgermeister wird den Ortsgemeinderat Longkamp über die getätigte Vergabe in der nächsten Sitzung informieren.

Die Finanzierung der Maßnahme seitens der Ortsgemeinde Longkamp ist im Rahmen der Haushaltsmittel (Haushaltsjahr 2023 = 200.000 €; Haushaltsjahr 2024 = 555.000 €) sichergestellt.

Der Ortsgemeinderat Longkamp ermächtigt Ortsbürgermeister Horst Gorges oder seinen Vertreter im Amt im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu, den Auftrag im Zuge des Ausbaus der Ortsstraßen „Graacher Weg“ und Teilstück „Bernkasteler Straße“ nach erfolgter formaler und fachlicher Angebotsprüfung zu erteilen. Eine Information über die vergebenen Aufträge erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende teilte den Ratsmitgliedern folgende Informationen mit:

  • Zustimmung eines Bauantrags über die Errichtung eines Anbaus
  • Zuschussantrag

Zuschussantrag Tennisclub Longkamp e.V. für die Anschaffung eines Getränkekühlschranks in Höhe von 1.100 EUR.

Von Seiten des Ortsgemeinderates wird eine Beteiligung von 800 EUR vorgeschlagen; Diese wurde einstimmig angenommen.

Der Tennisclub Longkamp e.V. engagiert sich für das Dorfleben und ein gutes Miteinander und stellt zudem die vorhandenen Räumlichkeiten (Clubheim) den Bürger*innen zur Verfügung. Der Bouleplatz wird regelmäßig im Sommer von Bürer*innen genutzt. Zusätzlich wird die Jugendarbeit wieder aufgenommen/verstärkt. Der Gemeinderat tagt gelegentlich in den Räumlichkeiten.

  • Spielplatzbericht „Schulstraße & Kindergarten“

Der Spielplatzbericht „Schulstraße“ und „Kindergarten“ führte erneut zur Beanstandung eines Kletternetzes und eines Schaukelsitzes „Vogelnest“. Beide Teile wurden bestellt und zeitnah eingebaut. Weitere kleinere Beanstandungen wurden ebenfalls umgehend behoben.

  • TÜV Prüfung Lüftungsanlage

Der TÜV wird am 18.10.2023 die Prüfung der Lüftungsanlage in der Gemeindehalle vornehmen. Die Wartungsfirma wird ebenfalls anwesend sein. Im Rahmen der Nichtöffentlichen Sitzung informierte Ortsbürgermeister Horst Gorges über die Kosten.

  • Waldbrand

Die Versicherung hat eine Entschädigung für die Ortsgemeinden in Höhe von 7.232,40 EUR für den Waldbrand im Jahr 2022 (Kautenbach) gezahlt. Ebenfalls wurden Kosten für den Drohnenflug, sowie die vertragliche Höchstentschädigung für die Feuerwehr übernommen.

  • Präsentationsmittel/Geschenke der Ortsgemeinde

Im Rahmen von Gratulationen, Ehrungen und Verabschiedungen wurden in der Vergangenheit Steinkrüge und Wappen auf Glas mit Zinkumfassung verschenkt.

Hier müssten neue Präsentationsmittel/ Geschenke angeschafft werden. Ortsbürgermeister Horst Gorges regte an, neue Geschenke anzuschaffen wie beispielsweise Weingläser mit dem Wappen der Ortsgemeinde. Für die nächste Sitzung bat er den Rat um Einbringen weiterer Ideen, so dass in der nächsten Sitzung darüber beschlossen werden könne.

  • Netzwerk Demenz

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat ein Demenz Netzwerk eingerichtet. Betroffene oder Interessierte können sich im Internet auf der Webseite der Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich informieren.

  • Radfahrkonzept des Landkreises

Das Radverkehrskonzept (Alltagsradfahren – nicht Tourismus) des Landkreises ist weiter in Planung. Interessierte Ortsbürgermeister wurde im Rahmen einer Online Veranstaltung informiert. In einem internen WebGIS konnten Anmerkungen zu Strecken aus Sicht der Gemeinden gemacht werden. Ortsbürgermeister Horst Gorges hat an dieser Veranstaltung teilgenommen und auf bestehende Problematiken in der Ortsgemeinde Longkamp hingewiesen.

  • Lieferung Container Jugendraum

Gemäß Telefonat bleibt der geplante Termin der Lieferung des Containers Jugendraum für den 20.09.2023 bestehen. Nähere Informationen erhält der Ortsbürgermeister in der nächsten Woche.

  • Baumkontrolle

Das Ergebnis der Baumkontrolle 2023 wurde am 06.08.2023 übersendet. Größere Maßnahmen (z. B. Kappung von Baumkronen und Entfernung von Totholz in hohen Bäumen) sind erforderlich. Ein entsprechendes Angebot wurde angefordert.

  • Anfragen - Friedwald

Aus dem Rat wurde die Frage gestellt ob die Möglichkeit besteht, einen Friedwald im Bereich Büschtum zu errichten. Der Ortsbürgermeister wird diese Anfrage prüfen. Nach einer ersten Einschätzung ist hier aber eher mit einer Ablehnung zu rechnen. In den Ortsgemeinden Lieser, Traben-Trarbach und Niederhosenbach sind bereits in nicht allzu weiter Entfernung Ruheforste vorhanden. Die Genehmigungsverfahren sind für solche Einrichtungen sehr anspruchsvoll.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit.