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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeindekasse

Änderung der EU-Regelungen im Zahlungsverkehr

Aufgrund einer geänderten EU-Richtlinie sind die Banken künftig verpflichtet, bei Echtzeit-Überweisungen zu prüfen, ob der angegebene Zahlungsempfänger zu der IBAN passt. Damit Ihre Zahlungen an uns fehlerfrei ausgeführt werden, beachten Sie bitte, als Kontoinhaberin die „Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues“ anzugeben, auch wenn Sie Zahlungen für die Stadt Bernkastel-Kues oder eine unserer Ortsgemeinden leisten. Die Zahlung wird durch die Buchungsnummer dennoch bei uns richtig zugeordnet.

In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Übergangsfrist, in der die alten Kassenzeichen noch verwendet werden können, am 31.10.2025 endet.

Stellen Sie Ihre Überweisungen und Daueraufträge bitte zeitnah auf die neuen Bürger- und Buchungsnummern um.

Beispiel für einen Verwendungszweck:

„337/0123456 Bürger 7890“.

Nach diesen Mindestangaben können Sie gerne einen Vermerk für sich selbst in den Verwendungszweck schreiben (bspw. Grundsteuer, Elternbeitrag etc.).

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen wir Zahlungen, die aufgrund fehlendem oder falschem / veraltetem Kassenzeichen nicht zugeordnet werden können, zurücküberweisen. Hierdurch entstehen unnötig Verwaltungsaufwand und Kosten.

Wir empfehlen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um fällige Beträge automatisiert zum Zahlungstermin abbuchen zu lassen. Vordrucke und Informationen hierzu erhalten Sie bei allen Mitarbeitern der Verbandsgemeindekasse sowie auf unserer Homepage unter

https://www.bernkastel-kues.de/sepa.

Oder nutzen Sie gerne den nebenstehend abgedruckten QR-Code.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Leo Wächter
Bürgermeister