über die Aufstellung des Bebauungsplans „Moselferienpark 3. Änderung (Radweg)“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB)
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig hat am 28.08.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Moselferienpark 3. Änderung (Radweg)“ im Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. In derselben Sitzung des Gemeinderates Zeltingen-Rachtig am 28.08.2025 wurde der Planentwurf gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der B50 alt zwischen Machern und Platten. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Wehlen, Flur 2, Flurstücke 3/2 (teilw.), 31/20 (teilw.) und 354/31 (teilw.). Für den dargestellten Bereich wird der bestehende Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ geändert. Der von der Änderung betroffene Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ stellt eine gemeinsame Satzung der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig und der Stadt Bernkastel-Kues dar. Da die Grundzüge der Planung nicht tangiert sind, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung
Das allgemeine Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Änderungsbereichs, einhergehend mit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau und Lückenschluss des Radweges – insbesondere im südöstlichen Teil des Änderungsbereiches.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom
26.09.2025 bis einschließlich 27.10.2025
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung{{lt}}) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/ beteiligung veröffentlicht.
| Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus: | |
| 1. | einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans |
| 3. | einem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Beurteilung (mit Biotoptypenkarte). |
Die vorgenannten Unterlagen werden zusätzlich als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.