Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Brauneberg zur Versammlung am Montag, 10.02.2025 um 18:00 Uhr in das Gemeinde- und Touristikzentrum der Gemeinde Brauneberg, Moselweinstraße 101, eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Brauneberg.
Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden |
| 2. | Ergänzungswahl des Jagdvorstandes |
| 3. | Neuwahlen des Jagdvorstandes zum 01.04.2025 |
| 4. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023/2024 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2023/2024 |
| 6. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.