Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden von der Ortsbürgermeisterin bekannt gegeben:
| - | Die E-Ladestationen der Westenergie werden montiert. |
| - | Wegen der Energieeinsparung werden die Kirchen nur noch bis 22:00 Uhr beleuchtet. |
| - | Die Wirtschaftswege sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Wege, Gräben und Rinnen sollen möglichst frei von Erde und Kraut sein, damit das Wasser ablaufen kann. |
| - | Im Rahmen einer Video-Konferenz mit der UGG wurde sich darauf geeinigt eine neue Firma für den weiteren Glasfaserausbau zu beauftragen. |
Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung (Entwidmung) einer Teilfläche des Gemeindefußweges in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 4, Flurstück 717/1
Der Ortsgemeinderat Zeltingen-Rachtig hat sich in der Sitzung am 30.06.2022 bereits ausführlich mit diesem TOP beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Zeltingen-Rachtig stimmte der Vorgehensweise zu und beschloss, die Einziehung nach Landesstraßengesetz für den auf dem beigefügten Lageplan rot markierten Teilbereich des gemeindlichen Fußweges in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 4, Flurstück 717/1, durchzuführen. Das nachträglich auf dem Lageplan eingezeichnete Teilstück soll von der Entwidmung ausgenommen werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.“
Der fettmarkierte, vorletzte Satz wurde vom Ortsgemeinderat gegenüber der Beschlussvorlage ergänzt und wurde auf dem folgenden Lageplan blau umrandet.
Hierbei ging der Ortsgemeinderat von falschen Voraussetzungen aus.
Tatsache ist, dass der von den Anwohnern auf der Parzelle 740, 739 und 738 angelegte Fußweg kein im Kataster eingetragener Weg, bzw. öffentlicher Gemeindeweg ist und sich lediglich im Eigentum der privaten Eigentümer befindet.
Auch wenn der, vom Ortsgemeinderat markierte Teilbereich, wie gefordert, weiterhin gewidmet bleibt, würde dies nicht dazu führen, dass in Höhe der Parzelle 740 ein öffentlicher Weg (Zugang) nach rechts zu den östlich gelegenen Grundstücken gewährleistet wäre.
Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, dass der Ortsgemeinderat den am 30.06.2022 gefassten Beschluss aufhebt und wie damals empfohlen beschließt, den kompletten rotmarkierten Bereich, zu entwidmen.
Der Ortsgemeinderat Zeltingen-Rachtig hebt seinen in der Sitzung am 30.06.2022 gefassten Beschluss auf und beschließt, die Einziehung nach Landesstraßengesetz für den auf dem o.a. Lageplan gesamten rot markierten Teilbereich des gemeindlichen Fußweges in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 4, Flurstück 717/1 durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Planungsleistungen für den Straßenausbau St. Florentiner, Langgasse und Jakobsgarten
Im Haushalt 2022 hat die Ortgemeinde Zeltingen-Rachtig für den Straßenausbau Planungsgelder in Höhe von 20.000 Euro für die St. Florentiner Straße, Langgasse und Jakobsgarten eingestellt.
Für die Ausbauplanungen der drei Straßen sollen jetzt Ingenieurbüros angeschrieben werden. Sobald deren Angebote vorliegen, soll eine Vergabe erfolgen, so dass direkt mit den Planungen begonnen werden kann und der Ausbau in 2023 starten kann.
Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig beschließt, die Planungsleistungen für den Straßenausbau St. Florentiner Straße, Langgasse und Jakobsgarten auszuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Gleichzeitig ermächtigt der Rat die Ortsbürgermeisterin, die Planleistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau von einem Wirtschaftsweg in der Weinlage Sonnenuhr
Der unbefestigte oberste Weinbergsweg in Zeltingen „Im Göbelberg“ kann mittlerweile durch Weinbaunutzung und Witterungseinflüsse die Funktion der talseitigen Weinbergsentwässerung nicht mehr in vollem Umfang erfüllen.
Das Unterhaltungskonzept für den Weg beinhaltet folgende Leistungen:
| • | Aufreißen der noch vorh. Wegeoberfläche, |
| • | Schieben eines neuen Wegeplanums mit der Wiederherstellung der Querneigung zum Tal hin, |
| • | Einbau einer neuen 10 cm starken geeigneten Ausgleichsschicht, |
| • | Anpassen der seitlichen Bankette ohne Wasserführung (Entwässerung zu den talseitigen Weinbergsflächen). |
Die Ausschreibung kann noch im Jahr 2022 auf den Weg gebracht werden, sodass bei geeigneter Witterung die Maßnahme noch in diesem Jahr ausgeführt werden kann. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 15.000 Euro sollen über den Wegepfennig finanziert werden.
Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig beschließt die Ausschreibung der Maßnahme mit gleichzeitiger Ermächtigung für die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter. Liegt das Angebot 20% über den geschätzten Kosten, soll ein erneuter Beschluss in Gemeinderat erfolgen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Nutzungsordnung für die neue Freizeitanlage Zeltingen-Rachtig
Der Gemeindevorstand hat einen Entwurf der Nutzungsordnung für die neue Freizeitanlage Zeltingen-Rachtig erarbeitet. Der Entwurf lag jedem Ratsmitglied vor und wurde in der Sitzung vorgelesen.
Seitens des Ortsgemeinderates wurden in der Sitzung folgende Änderungen vorgeschlagen:
| - | § 3 Abs. 7 |
| Der Benutzer übergibt die Räume in gereinigtem Zustand. Reinigungsgerät und -material ist mitzubringen. | |
| Die Außenanlagen sind durch den Benutzer ebenfalls zu säubern, insbesondere sind Glasreste, Flaschen, Bierdeckel etc. aufzusammeln. | |
| Der Abfall ist vom Benutzer selbst ordnungsgemäß zu entsorgen. | |
| Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gemeinde eine Reinigung durchführen und die Kosten nach Aufwand berechnen und ggfl. auch die angefallenen | |
| Abfallentsorgungskosten in tatsächlicher Höhe dem Benutzer gesondert in Rechnung stellen. | |
| - | § 6 |
| Für die Benutzung der Freizeitanlage Zeltingen-Rachtig wird mit dem Nutzer ein Mietvertrag abgeschlossen; der Mietzins ergibt sich aus § 8 der Benutzungsordnung und ist 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig. | |
| - | § 8 Abs. 3 wird gestrichen |
| - | § 8 Abs. 4 wird zu § 8 Abs. 3 |
| Der Gemeindevorstand kann in Bezug auf Dauer und Mietzins im Einzelfall individuell entscheiden. |
In diesem Zusammenhang wurden auch Änderungen für die Benutzerordnung für die Bartholomäus-Hütte Zeltingen vorgeschlagen:
| - | Nr. 3 |
| Die Miete beträgt pro Tag 50,- €. Außerdem ist eine Kaution für eventuelle Beschädigungen und Reinigungsarbeiten zu zahlen. Die Höhe der Kaution liegt bei 150,- €. Miete und Kaution sind im Voraus bei der Tourist Information in der Uferallee 10 in Zeltingen zu entrichten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Abnahme der Hütte wiedererstattet. | |
| - | Nr. 5 d) wird gestrichen. |
Die vom Ortsgemeinderat vorgeschlagenen Änderungen sollen in den Entwurf der Nutzungsordnung für die neue Freizeitanlage Zeltingen-Rachtig bzw. der Benutzungsordnung für die Bartholomäus-Hütte Zeltingen eingearbeitet werden. Diese werden dann in der nächsten Sitzung beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die finanziellen Zuschüsse der Kirmes Rachtig und der Kirmes Zeltingen
Ortsbürgermeisterin Waters informiert die Ratsmitglieder über die in der Vergangenheit gewährten Zuschüsse der Gemeinde an die Veranstalter „Vereinsring Rachtig“ (Kirmes Rachtig) und „Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Vereine Zeltigen“ (Kirmes Zeltingen):
- Werbekostenzuschuss — 1.049,00 €
- Kinderbelustigung — 100,00 €
- Anteiliger Mietpreis Toilettenwagen — 297,50 €
- Kosten Getränke (tatsächlicher Verbrauch)
- Werbekostenzuschuss — 1.025,00 €
- Kinderbelustigung — 100,00 €
- Anteilige Zeltmiete — 850,00 €
- Kosten Getränke (tatsächlicher Verbrauch)
Der Zuschussanteil für das Zelt in Zeltingen in Höhe von 850,00 € wurde immer pauschal gezahlt. Durch die enormen Preisanstiege liegt der Gemeinde für die Kirmes Zeltingen 2022 eine Rechnung in Höhe von 1.600,00 € vor. Dieser Betrag wird dieses Jahr einmalig gezahlt. In Zukunft soll der Anteil der Gemeinde an den Zeltkosten 12% von der Gesamtsumme betragen. Der 12%-Anteil des Jahres 2022 macht 1.200,00 € aus. Von Seiten des Rates wird vorgeschlagen, für dieses Jahr einmalig den Differenzbetrag in Höhe von 400,00 € als Ausgleich an den Vereinsring Rachtig zusätzlich zu überweisen.
Um für zukünftige Veranstaltungsjahre auf eine eindeutige Regelung zurückgreifen zu können, wird vorgeschlagen, generell einen Zuschuss von 12 % für die Gesamtkosten der Toilettenanlage in Rachtig und ebenfalls 12 % für die Gesamtkosten der Zeltmiete in Zeltingen zu gewähren. Eine endgültige Regelung soll in einem gemeinsamen Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft und dem Vereinsring Rachtig getroffen werden.
Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig stimmt der Vorgehensweise zu und beschließt die o.a. Gewährung der Zuschüsse für das Jahr 2022.
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Sandsteine aus dem Schorlemer Haus
Im Keller des Schorlemer Hauses haben sich noch alte Sandsteine aus dem Haus befunden. Die Sandsteine sind auf Paletten im Bauhof gelagert. Die Gemeinde hat keine Verwendung für die Steine.
Da die offene Lagerung den Steinen eher schadet, empfiehlt der Gemeindevorstand die Sandsteine in ebay Kleinanzeigen zu verkaufen.
Hier können alle Interessenten mitbieten. Ratsmitglied Axel Roth wird die Steine bewerten.
Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig beschließt, die Sandsteine auf ebay Kleinanzeigen zu verkaufen. Der Bauhof wird mit dem Verkauf beauftragt.
Anfragen
Aus der Mitte des Rates wurde auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
| - | Die Toilettenanlage in der Leichenhalle Rachtig befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Verwaltung soll bis zur nächsten Sitzung eine Kostenermittlung für die Sanierung erstellen. |
| - | Auf dem Friedhof Zeltingen ist im Februar ein Baum umgefallen, dieser wird vorerst nicht ersetzt. |
| - | Die Wasserhähne auf dem Friedhof in Rachtig gehen nur schwer auf. Der Bauhof kümmert sich um eine Hebelverlängerung. |
| - | Das Tor beim Gässchen zum Marktplatz soll immer offen sein. Zu prüfen wäre hier ob ein Wegerecht besteht. |
| - | Die Stadt Bernkastel-Kues hat eine Satzung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im Stadtgebiet erlassen. Nach dieser Satzung endet die Außenbewirtungszeit nicht um 22.00 Uhr, sondern erst um 23.00 Uhr. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig auch eine solche Satzung erlassen kann. |
| - | Da die Strompreise in die Höhe steigen wurde vorgeschlagen durch PV-Anlagen selbst Strom zu produzieren. Die Verwaltung soll mögliche Flächen prüfen. |
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
| • | Der Gemeinderat fasste einen Beschluss über einen möglichen Grundstücksankauf. |
| • | Der Gemeinderat fasste einen Beschluss über einen Flächentausch im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme. |
| • | Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung von Flächen zur Verpachtung. |
| • | Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit. |