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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung der Ortsgemeinde Maring-Noviand

über die Bildung des Ortsteils „Maring" und des Ortsteils „Noviand" gemäß § 22b WeinG zur Änderung der Einzellagen Maring-Noviander Honigberg, Klosterberg, Lambertuslay, Römerpfad, Juffer und Sonnenuhr in Maringer Honigberg, Noviander Klosterberg, Noviander Lambertuslay, Noviander Römerpfad, Maringer Juffer und Maringer Sonnenuhr.

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 GemO in Verbindung mit § 22b WeinG vom 08. Juli 1994 (BGBI. I S. 1467) -in der derzeit gültigen Fassung- in seiner Sitzung vom 03.05.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Innerhalb des Gemarkungsgebiets „Maring-Noviand" wird gemäß § 22b WeinG der Ortsteil „Maring" und der Ortsteil „Noviand" gebildet.

§ 2

Die äußere Grenze bildet die bestehende Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Maring-Noviand. Die Ortsteile sind in der beiliegenden Flurkarte, die wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist, farbig dargestellt.

Dem Ortsteil „Maring" werden die Flurstücke der Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22 und 23 zugeordnet.

Dem Ortsteil „Noviand" werden die Flurstücke der Fluren 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zugeordnet.

§ 3

Der Gebietsstand der Ortsgemeinde Maring-Noviand im Sinne der §§ 4, 9 und 74 ff der GemO bleibt von dieser Regelung unberührt, auch erfolgt keine Gebietsänderung gemäß § 10 GemO.

§ 4

Die Einzellagen Maring-Noviander Honigberg, Klosterberg, Lambertuslay, Römerpfad, Juffer und Sonnenuhr werden zu den Einzellagen Maringer Honigberg, Noviander Klosterberg, Noviander Römerpfad, Noviander Lambertuslay, Maringer Juffer und Maringer Sonnenuhr.

§ 5

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Maring-Noviand, den 20. September 2023
Ortsgemeinde Maring-Noviand
(DS)
gez. Klaus Becker
Ortsbürgermeister

Hinweis: Die Lagepläne als wesentlicher Bestandteil der Satzung liegen in der Zeit vom 13.10.2023 bis 13.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer Nr. 101 während der Dienststunden öffentlich aus.

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues