| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. I GemO |
|
| Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab Freitag, dem 21.10.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. I GemO |
|
| Die Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach dieser Bekanntmachung vom 21.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |