Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erforderlich ist, wird von bisher 739.000,00 € um 1.309.100,00 € erhöht und auf neu 2.048.100,00 € festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beläuft sich voraussichtlich auf — 36.081.244,21 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beläuft sich voraussichtlich auf — 35.898.844,21 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beläuft sich voraussichtlich auf — 35.997.839,21 €
Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde vom Verbandsgemeinderat am 28. September 2022 beschlossen.
Bernkastel-Kues, den 28. September 2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
(DS)
Leo Wächter
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist teilweise erteilt. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2022, Az: 10-901-11 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur vorstehenden Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues vom veranschlagten Kreditbedarf in Höhe von 2.048.100,00 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.732.100,00 € genehmigt. Der darüber hinaus gehende Betrag in Höhe von 316.000,00 € wurde versagt, da hierfür Einzahlungen im Jahre 2023 zu erwarten sind. Abschließend wurde im Sinne der §§ 98, 97 Abs. 2 GemO mitgeteilt, dass soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gegen die Festsetzungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. Der 1. Nachtragshaushaltsplan kann in der vorliegenden Form ausgeführt werden.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 28. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 209, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.
Bernkastel-Kues, den 20. Oktober 2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues (DS)
Leo Wächter
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.