Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lösnich hat am 21.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates Lösnich am 23.05.2024 wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 14. Juni 2024 bis einschließlich zum 15. Juli 2024 in Form einer Planauflage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues sowie einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden. In der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung zu billigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind die Planunterlagen in der Fassung von 07.10.2024.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Das Plangebiet ist südwestlich des Friedhofs gelegen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Lösnich, Flur 6, Flurstücke 14, 15 teilweise, 16, 17 und 27 teilweise.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die künftige Entwicklung der Ortsgemeinde ausreichend Wohnbaugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 01.11.2024 bis einschließlich zum 02.12.2024 in Form einer Planauflage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues sowie einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
| 1. | einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und |
| 2. | einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans |
| 3. | einem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz (mit Bestandsplan) |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden.
| - | Schalltechnische Untersuchung Nr. 5470 vom 28.04.2022 der Geräuschsituation im Gebiet des Bebauungsplans „Auf’m Wittem“ in der Ortsgemeinde Lösnich, zu den Lärmarten Verkehrsgeräuschimmission, Schallschutz BIZ, Dipl. Ing. Armin Moll, Wittlich |
| - | Bodenuntersuchung in Form von 3 Rammsondierungen und 3 Kleinrammbohrungen (Probenahme) zum Bebauungsplanverfahren “Auf’m Wittem“ in der OG Lösnich, sbt Paul Simon & Partner, Kenn, Untersuchungsbericht Nr. 22-1383-1 vom 25.07.2022 |
| - | Ergänzende Bodenuntersuchung nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Form von 3 Kleinrammbohrungen (Probennahme) zum Bebauungsplanverfahren „Auf’m Wittem“ in der OG Lösnich, sbt Paul Simon & Partner, Kenn, Untersuchungsbericht Nr. 22-1383-2 vom 13.06.2024 |
| - | Entwässerungskonzept für das Gebiet des Bebauungsplans „Auf’m Wittem“ der Ortsgemeinde Lösnich mit Aussagen zum Entwässerungsgebiet (örtliche Verhältnisse), den geplanten Maßnahmen und der Starkregenvorsorge, IB Garth, Bernkastel-Kues von Mai 2024 |
| - | Orientierende Kampfmittelvorerkundung Nr. 15667-02-22, Kampfmitteldetektierung, Geomagnetik, C-E-G GmbH, Worms vom 05.04.2022 |
Zusammengefasst sind folgende Arten umweltbezogener Informationen (in Themenblöcken zusammengefasst) verfügbar:
Die Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes und der zu erwartenden Auswirkungen der von der Planung betroffenen Schutzgüter sind nachfolgend aufgeführt.
Der Umweltbericht (strategische Prüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches) sowie die, bereits zu den Schutzgütern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB werden öffentlich ausgelegt. Auf Gutachten sowie Stellungnahmen wird bei den Ausführungen zu den Schutzgütern verwiesen.
Schutzgebiete und Schutzobjekte:
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ (LSG-7100-002), dessen Schutzziele bzw. Verbotstatbestände durch die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes nicht beeinträchtigt werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind keine weiteren Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete, sonstige Schutzgebiete und -objekte (inkl. Kulturgüter) oder gesetzlich geschützte Biotope betroffen.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Mensch/ Gesundheit/ Bevölkerung:
Wohnqualität:
Das geplante Wohngebiet befindet sich im südwestlichen Rand der Ortslage und ist durch eine wohnhausnahe Grünfläche und eine landwirtschaftliche Sondernutzungsfläche (in 2023 bereits gerodet) gekennzeichnet. Umgeben wird es im Norden und Osten von Wohn- und dörflicher Mischbebauung und südlich schließen auf dem ansteigenden Gelände des Moselhanges bewirtschaftete Rebkulturen sowie vereinzelt landwirtschaftlich genutzte Grünländer an. Lösnich ist durch regionale und überregionale Rad- und Wanderwege gut erschlossen. Vorbelastungen der Wohnqualität bestehen durch die landwirtschaftlichen Nutzungen im Hinblick auf mögliche Schadstoffbelastung der Böden und temporär durch Geruchs- und Lärmimmissionen. Durch die klassifizierten und vielbefahrenen Straßen bestehen weitere potentielle Belastungen durch Verkehrslärm. Zudem können sich bei ungünstigen Wetterlagen und der eingeschränkten Durchlüftung des Moseltals Schadstoffe in bodennahen Luftschichten anreichern.
Radon:
Das Plangebiet liegt gem. Radonkarte des LfU RLP innerhalb eines Bereiches, indem ein mittleres Radonpotential2 (38,6) bzw. eine mittlere Radonkonzentration3 (46 kBq/m3) zu erwarten sind. Diesbezügliche Messungen wurden von der Ortsgemeinde nicht durchgeführt. Es liegt kein Vorsorgegebiet gem. Strahlenschutzgesetz (StrSchG) vor.
Immissionen:
Nutzungs- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wohnqualität und die menschliche Gesundheit im Plangebiet durch Lärm und Geruch können sich durch die räumliche Nähe zum Zubringer der B50 neu (mit der Hochmoselbrücke), zu landwirtschaftlichen und weinbaulichen Nutzflächen, zu gewerblichen Nutzungen im Siedlungsbereich sowie durch den Friedhof, die Feuerwehr sowie den Kinderspielplatz auswirken.
Besondere Umweltrisiken/ Störfälle:
Aufgrund der Art der zulässigen Nutzungen im „Allgemeinen Wohngebiet“ in einem landwirtschaftlich genutzten, am Rand einer bestehenden Siedlung gelegenen kleinflächigen Bereich der Landschaft sind keine erheblichen Auswirkungen durch Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung), Störfälle oder umweltriskanten Abfälle zu erwarten.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Boden und Fläche:
Für die überplante Fläche sind keine kartierten Altlasten, Altablagerungen, Rüstungsaltstandorte, militärischen Altstandorte oder gewerblich-industrielle Altstandorte bekannt.
Aufgrund der ehemaligen langen weinbaulichen Nutzung der Böden wurden die Oberböden hinsichtlich ihrer Schadstoffbelastung untersucht. Gem. Untersuchung der chemischen Parameter (sbt, Kenn, April 2022) wurden im Bereich der Fahrbahn (Bodenprobe C1) erhöhte TOC-Gehalte (organischer Kohlenstoffgehalt) und in den Bodenproben C1 und C3 im Gelände leicht erhöhte Werte von MKW (C10-C40; Kohlenwasserstoff), Arsen, Chrom (ges.), Nickel und Quecksilber nachgewiesen. Die Werte unterschreiten die Vorsorgewerte gem. Anhang 2 der BBodSchV für Wohngebiete und sind nicht gesundheitsschädigend.
Die Überprüfung des Plangebietes auf Kampfmittel erfolgte 2022. Gem. dem Bericht zur Kampfmitteldetektierung (Consulting-Engineers Göttig GmbH, Worms, April 2022) wurden keine Hinweise auf Kampfmittel gefunden.
Die überplante Fläche ist Teil der Bodengroßlandschaft der Hochflutlehm-, Terrassensand- und Flussschottergebiete. Aus pleistozänen und jungtertiären Flusssedimenten (Lehme, Sande, Kiese) sowie pleistozänen Flugsanden entstanden überwiegend Rigosole aus tonschiefergrushaltiger
Schluff-, Sand- und Lehmfließerde über sehr tiefem Terrassenkies.
Böden sind grundsätzlich nicht ersetzbar in ihrer Funktion als Filter, Speicher und Puffer im Stoff- und Energiehaushalt, als Treibhausgassenke/ -speicher sowie als Standort tierischer und pflanzlicher Lebewesen. Sie sind wegen ihrer nicht gegebenen Wiederherstellbarkeit als begrenztes Gut generell schutzwürdig.
Die im Plangebiet vorzufindenden Rigosole weisen eine weite Verbreitung auf und sind bei anthropogener bzw. intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (Nähr- und Schadstoffeintrag, Verdichtung, Umlagerung) von mittlerer ökologischer Bedeutung.
In ihrer Klimaschutzfunktion als Treibhausgassenke/ -speicher kommt den Böden insgesamt eine mittlere bis hohe Bedeutung zu. Aufgrund der intensiven Nutzung als landwirtschaftliche Sondernutzungsfläche ist dieses Potential im Plangebiet jedoch vor allem auf der östlichen Teilfläche allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein geringes bis mittleres Niveau reduziert.
Die im Plangebiet vorhandenen Böden weisen hohe bzw. sehr hohe Ertragspotential auf, woraus gleichzeitig eine hohe bzw. sehr hohe landwirtschaftliche Wertigkeit dieser resultiert.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser):
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Oberflächengewässer. Westlich des Plangebietes verläuft parallel zum Zubringer der B50 neu ein namenloser Graben in Richtung Mosel. Das Plangebiet entwässert weitgehend flächig bzw. über bestehende Entwässerungskanäle in die Mosel (Gew. 1. Ord.).
Das Plangebiet ist der Grundwasserlandschaft „Devonische Schiefer und Grauwacken“ zugeordnet und verfügt über silikatische Kluftgrundwasserleiter mit geringer Durchlässigkeit und geringem Speichervermögen. Die Wasserhöffigkeit schwankt stark zwischen 0,1 bis 10 l/ sec. Die Grundwasserneubildung ist mit 72 mm/a gering und die Schutzwirkung der Deckschichten mittel. Gem. Untersuchungsbericht zum Baugrund (sbt, Kenn, April 2022) ist die Wasserdurchlässigkeit als „schwach durchlässig“ zu bezeichnen. Des Weiteren sind die aufgeschlossenen bindigen Bodenschichten als wasserempfindlich eingestuft.
Gem. GeoBox-Viewer liegt im Plangebiet eine Phosphatbelastung vor.
Austritte oder vegetationskundige Auswirkungen von potentiell vorkommenden oberflächennaher Schicht- oder Hangwasserzüge konnten, trotz Hanglage im Einzugsgebiet der Mosel, vor Ort nicht festgestellt werden. Oberflächennahe Grundwasserströme sind aufgrund eines Grundwasserflurabstands zwischen 3-6 m unwahrscheinlich.
Das Plangebiet ist dem Grundwasserkörper „Mosel“ zugeordnet, dessen chemischer Zustand 2022 als schlecht bewertet wurde.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Klima und Luft:
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage im engen Moseltal eine hohe klimatologische Empfindlichkeit auf. Die zusätzlich zu versiegelnde Fläche ist verhältnismäßig zur gesamten Ortslage Lösnich gering, so dass sich die Erwärmung auf das Lokalklima kaum auswirken wird.
Das Grünland der Planfläche gilt als Kaltluftentstehungsfläche und die Gehölze dienen der Frischluftproduktion. Eine Schutzwürdigkeit ist tendenziell gegeben, aufgrund des guten Ausgleichsvermögens des Umlandes ist der Verlust jedoch nicht als erheblich zu bewerten.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Biotope/ biologische Vielfalt:
Die im Plangebiet vorhandenen arten- und strukturarmen Vegetationsbestände des Siedlungsbereiches wie Nutzrasen, Gärten, Nutzgärten, Pflanzbeete. Schnitthecken und Siedlungsgehölze, Kleingebäude, Verkehrswege mit Rainen, Graben mit extensiver Instandhaltung, Hof- und Lagerflächen, vegetationsfreie Schotterbereiche sind weit verbreitete Lebensräume von geringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope bzw. die biologische Vielfalt. Sie sind anthropogen geprägt, gering empfindlich und kurzfristig wiederherstellbar. Insgesamt wird ihnen daher ein geringer bio-ökologischer Wert zugeschrieben.
Auch die das Plangebiet umgebenden landwirtschaftlichen Sondernutzungsflächen, die Rebkulturen, die Grünlandbrachen, die Kleingartenanlagen, der Blühstreifen, der Kinderspielplatz und der Friedhof sind von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung.
Ein mittlerer Wert wird aufgrund ihrer mittelfristigen Wiederherstellbarkeit und mittleren Bedeutung für das Schutzgut und trotz ebenfalls weiter Verbreitung und geringer Empfindlichkeit den in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Gehölzen (Bäume und Sträucher) zugeordnet. Vor allem älteren und markanten Laub- und Obstbäumen wird hier eine hohe Bedeutung zugesprochen.
Eine besonders hohe naturschutzfachliche Wertigkeit ist nur einer Linde mit Großhöhlen sowie einer Trockenmauer im Bereich des Friedhofes zuzuschreiben, welche jedoch außerhalb des Plangebietes verortet sind.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung:
Das Plangebiet weist aufgrund der Ortsnähe, ausgewiesenen Wander- und Radwegen und der guten fußläufigen Erschließung sowie Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und einer historischen Kulturlandschaft grundsätzlich eine gute Eignung für die landschaftsgebundene Erholung auf. Jedoch ist das Landschaftsbild durch anthropogene Vorprägungen bereits negativ beeinträchtigt.
Der Planfläche selbst kommt bei geringer Vielfalt und Strukturierung, guter vorhandener landwirtschaftlicher Einbindung sowie unter Berücksichtigung der Vorbelastungen eine geringe bis mittlere Schutzbedürftigkeit bzw. landwirtschaftliche Bedeutung zu.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Das Plangebiet liegt gem. LEP IV innerhalb der historischen Kulturlandschaft "Moselschlingen der Mittelmosel" (5.1.2), die mit "herausragende Bedeutung" bewertet wurde. Für das Plangebiet wurden die Besonderheiten zu den Erbequalitäten (Ausprägung der Dokumentations- und Identifikationsfunktionen) gem. Steckbrief wie folgt geprüft:
Ver- und Entsorgungsleitungen, die zu den sonstigen Sachgütern zählen, liegen in öffentlichen Straßen- und Wegeparzellen.
(Umweltbericht Högner Landschaftsarchitektur, Minheim vom 07.10.2024)
Kompensationsmaßnahmen:
Der Anteil der Eingriffe durch Versiegelung/Bodenverlust wird zugeordnet zu 90,5 % den Baugrundstücken, zu 9,3 % der Erschließungsstraße und 0,2 % den Flächen für das Aufstellen von Müllbehältern/ Sperrmüll.
Als Ausgleichsmaßnahme A1 erfolgt eine Abbuchung aus dem Öko-Konto (2.600 m²). Als Maßnahme wurde hier in der Gemarkung Lösnich, Flur 4, Flurstück 34/2 tlw. (0,6 ha) bereits die Folgende Maßnahme durchgeführt: Entfernung standortfremder Vegetation (Fichten) und Anpflanzung standortgerechter Laubbaumarten.
Als Ausgleichsmaßnahme A2 wird eine Dachbegrünung oder alternative Gehölzpflanzung festgelegt.
Als Ausgleichsmaßnahme A3 sind umweltgerechte/ klimaangepasste Gestaltungen der Fassaden/Bodenbeläge vorgesehen.
Die Ausgleichsmaßnahme A4 sieht Gehölzpflanzungen auf den Baugrundstücken vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ebenfalls eingesehen werden können. Folgende umweltrelevante Stellungnahmen sind dabei eingegangen:
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom
01.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung{{lt}}) veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der im Folgenden genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an j.oster@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Lösnich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.