Revierförster Michael Koch berichtet ausführlich über die Waldbrände im August vor Kautenbach. Beim ersten Waldbrand am 25.08.2022 waren zunächst nur Flächen der Gemarkung Kautenbach betroffen. Der zweite Waldbrand am 29.08.2022 hat jedoch auf ca. 1,5 bis 2 ha Schaden an Flächen des Gemeindewaldes Longkamp angerichtet. Überwiegend waren dort Douglasien angepflanzt.
Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet, jedoch wird die genaue Entschädigungssumme durch die Waldbrandversicherung noch ermittelt.
Weiter informiert Revierförster Koch über die im Zusammenhang mit Trockenheitsperioden und Borkenkäferbefall entstandenen Schäden im Bereich des Longkamper Gemeindewaldes.
Zur Marktlage der Brennholzpreise verweist Herr Koch auf ein Schreiben von Landesforsten. Die Brennholzpreise im Staatswald werden bei einer Abnahme bis 10 fm auf 68,- €/fm und über einer Abnahme von 10 fm auf 75,- €/fm erhöht.
Der Brennholzpreis in Longkamp betrug bisher 53,- €/fm. Seitens Landesforsten wird grundsätzlich dazu geraten, die Preise analog zum Staatswald anzupassen. Die Festlegung der Preise liegt jedoch letztendlich in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Gemeinderates.
Der Gemeinderat Longkamp wird in einer der nächsten Sitzungen über den zukünftigen Brennholzpreis beraten und diesen für das Jahr 2023 festlegen.
Über den Zustand der Waldwege rund um Longkamp berichtet der Revierförster, dass er auch derzeit wieder zwei Förderanträge für die Instandsetzung stark beanspruchter Waldwege gestellt habe. Die Antragsverfahren gestalten sich sehr aufwendig und schwierig in der zeitlichen Umsetzung, da die Genehmigungsbescheide erst im August nächsten Jahres vorliegen.
Der Rat ist sich jedoch einig, dass notwendige Ausbesserungen / Instandsetzungsarbeiten, gerade bei den touristisch genutzten Wanderwegen rund um Longkamp auch ohne Fördermittel nach der Holzabfuhr im Frühjahr 2023 vorgenommen werden sollen.
Ortsbürgermeister Gorges bedankt sich bei dem Revierförster Michael Koch für seine Ausführungen zur Gesamtsituation des Gemeindewaldes Longkamp.
Ausstattung des Proberaums in der Gemeindehalle
Der Gemeinderat hat sich in seiner vorherigen Sitzung dafür ausgesprochen, im Proberaum der Gemeindehalle
| - | die vorhandene Theke zu erweitern |
| - | Plissees an den Fenstern zu befestigen |
| - | einen Bildschirm / Whiteboard (mit Soundbar) zu installieren. |
Insbesondere durch die deutlich höhere Nutzung des Proberaums nach Wegfall der Alten Schule mit zwei Veranstaltungsräumen haben sich die Erfordernisse im Proberaum deutlich verändert.
Der Vorsitzende hat insoweit jeweils ein Angebot eingeholt, die dem Rat vorliegen.
Die Bestellung der Küchenzeile hinter der Theke wurde insoweit bereits wegen der langen Lieferzeiten und angekündigten Preissteigerungen vom Vorsitzenden veranlasst.
Der Gemeinderat spricht sich für den Kauf des oben aufgeführten Inventars und der damit verbundenen Aufwertung des Proberaums aus.
Der Vorsitzende ergänzt, dass es aufgrund der dem Rat bekannten Vermietungssituation in der Gemeindehalle inzwischen durchaus sinnvoll wäre, auch eine neue digitale Schließanlage für die Gemeindehalle anzuschaffen.
Hierüber hat der Rat in der nächsten Sitzung zu entscheiden.
Neubau einer Bauhofhalle - Beratung und Beschlussfassung über die Antragsstellung zur Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Förderprogramms „Investitionsstock“
Die Ortsgemeinde Longkamp beabsichtigt im kommenden Jahr die beiden Bauscheunen in der Bernkasteler Straße und im Alten Postweg am Standort im Alten Postweg zusammenzulegen.
Hierfür hat das Ingenieurbüro Mehn GmbH aus Lieser bereits eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung erstellt.
In jedem Jahr besteht die Möglichkeit, Anträge für das Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz „Investitionsstock“ (I-Stock) zu stellen.
Im Rahmen dieses Förderprogrammes wird die Schaffung gemeindlicher Vorhaben bezuschusst, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Beteiligungen der Kommunen an bestimmten Maßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens.
Die Antragsstellung ist an eine Frist gebunden und muss daher bis zum 15.10.2022 erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des I-Stockes für den Neubau der Bauhofhalle zu stellen.
Im Rahmen des Antrages soll ebenfalls der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm zum Vorhaben "Ankauf und Abriss Anwesen Bernkasteler Straße 12 zur Gestaltung einer öffentlichen Grundfläche"
Der Ortsgemeinderat Longkamp hat in der Sitzung vom 20.07.2022 beschlossen, dass ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Dorferneuerung für die Neugestaltung der Freifläche nach Abriss des Gebäudes Bernkasteler Straße 12 gestellt werden soll.
Die im Antrag genannten Gesamtkosten in Höhe von 48.477,06 € unterteilen sich wie folgt:
Grunderwerb: — 12.000,00 €
Notarkosten: — 267,04 €
Grunderwerbsteuer: — 600,00 €
Abriss und Entsorgung: — 22.841,56 €
Entsorgung Heizöltank nach Abriss: — 671,35 €
Gestaltung der Fläche: — 12.097,11 €
Nach Prüfung des Antrages durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde mitgeteilt, dass eine Förderung für den Grunderwerb, die Notarkosten und Grunderwerbsteuer nicht mehr möglich sei.
Die Abrisskosten, die Entsorgung des Heizöltanks und die Neugestaltung der Freifläche wären jedoch förderfähig.
Mit Beschluss vom 07.09.2022 hat sich der Gemeinderat Longkamp einstimmig entschieden, den Bewilligungsbescheid abzuwarten und anschließend eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Am 15.09.2022 ist der Bewilligungsbescheid mit Datum vom 12.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingegangen. Laut dem Bescheid bekommt die Ortsgemeinde Longkamp für die oben genannte Dorferneuerungsmaßnahme einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 14.500,00 €.
Gemäß den Nebenbestimmungen des Bescheides muss vor Baubeginn eine maßstäbliche Planung zu der Neugestaltung der Fläche der ADD vorgelegt werden. Hierzu müsste ein Planungsbüro beauftragt werden.
Der Gemeinderat beschließt, von dem Zuwendungsbetrag in Höhe von 14.500,00 € abzusehen und die Kosten in Höhe von 36.379,95 € selbst zu tragen. Die Gestaltung der Fläche und die damit anfallenden Kosten in Verbindung mit ggf. den anfallenden Unterhaltungskosten für den Naschgarten würden somit entfallen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Umbau des bestehenden Gebäudes zu Wohnzwecken, Gemarkung Longkamp, Flur 7, Flurstück 25/5, Andreasstraße
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zum o.a. Bauantrag zu erteilen.
Festsetzung des Beitragssatzes 2020, Beitrag für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege
Aufgrund der im Jahre 2006 erlassenen Satzung erhebt die Ortsgemeinde Longkamp für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege einen wiederkehrenden Beitrag von den Grundstücken im Außenbereich von Longkamp. Bei der Ermittlung des Beitragssatzes war bisher festzustellen, dass die Aufwendungen von der anzurechnenden Jagdpacht (die von der Jagdgenossenschaft hierfür zur Verfügung gestellt wurde) gedeckt wurden.
Bekanntlich haben Grundstückseigentümer ihre Auskehrungsansprüche geltend gemacht und ihre Jagdpachtanteile auszahlen lassen. Daher ist gemäß § 7 Absatz 2 der Beitragssatzung gegenüber diesen Grundstückseigentümern ein Beitrag zu erheben. Bei der hierfür vorzunehmenden Beitragssatzermittlung darf dann die Jagdpacht natürlich nicht angerechnet werden.
Nachdem nun auch der Jahresabschluss 2020 vorliegt, wurde die Beitragssatz-Ermittlung für das Jahr 2020 seitens der Verwaltung vorgenommen. Entsprechend der Beitragssatz-Ermittlung beträgt der Beitragssatz je Ar Grundstücksfläche für das Jahr 2020 = 0,075 €.
Auf der Basis dieses Beitragssatzes wären Beiträge, wie vorstehend erwähnt, zu erheben.
Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Beitragserhebung gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feldwege vom 31.07.2006, bestätigt die Beitragssatzermittlung der Verwaltung und beschließt den Beitragssatz für 2020 mit 0,075 € je Ar Grundstücksfläche.
Mitteilungen und Anfragen
| • | Planung Weihnachtsmarkt in Longkamp am 26.11.2022 auf dem Festplatz |
Kurze Berichterstattung durch den 1. Beigeordneten Joachim Reichert zur Sitzung am 04.10.2022. Auch in 2022 besteht ein großes Interesse an der Durchführung des Weihnachtsmarktes. Über 20 Teilnehmer haben bereits ihre Mitwirkung zugesagt.
Mitteilungen des Vorsitzenden über folgende Veranstaltungstermine
| • | 11.10.2022 | Informationsveranstaltung des IfaS-Instituts zur stattgefundenen Thermografiemessung |
| • | 13.10.2022 | Steuerungsgespräch mit dem IfaS-Institut zum Stand des Sanierungsmanagements |
| • | 24.10.2022 | Vorstellung des Starkregenkonzept durch das Planungsbüro Hömme GbR in der Gemeindehalle |
| • | 03.11.2022 | Veranstaltung mit IfaS-Institut zur Thematik „Heizverhalten - Heizungsumstellung“ |
| • | 09.11.2022 | Nächste Sitzung des Gemeinderates (Vorverlegung um 1 Woche wegen erforderlichem Beschluss zum I-Stock-Antrag Maßnahme „Ausbau Teilstück Bernkasteler Straße“ |
| • | Waldspielplatz |
Hans Werner Stürmer regt an, einen Waldspielplatz in Dubbisch anzulegen, da gerade der Wald auch von den Kindergartenkindern häufig besucht wird.
Der Vorsitzende greift den Vorschlag dankend auf, bittet jedoch diesen bis zur nächsten VG-Rat Sitzung zurückzustellen, da auf Ebene der Verbandsgemeinde ebenfalls ein Antrag zur Thematik „Unterhaltungsmöglichkeiten für junge Menschen“ eingebracht wurde.
Das Ergebnis entsprechender Beratungen zu dem Antrag sollten abgewartet werden.