Am 15. November werden fällig:
| - | Gewerbesteuern |
| - | Anforderungen der Werke (Wasser, Abwasser, wiederk. Beiträge) |
| - | wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen (soweit für Ihren Ort veranlagt) |
| - | Grundsteuern, Hundesteuern und Abgaben der Land- und Forstwirtschaft |
Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Steuern rechtzeitig zum Fälligkeitsdatum zu überweisen und dabei das Kassenkonto / Kassenzeichen anzugeben oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen.
(Formular im Internet unter bernkastel-kues.de)