Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erweiterung der Kita St. Andreas in Longkamp sowie Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der Architekt Karl Feils aus Trier wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, d.h. Prüfung und Gegenüberstellung verschiedener Alternativen sowie Ausarbeitung eines vorläufigen Kostenrahmens für die Erweiterung der KiTa St. Andreas in Longkamp.
Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie wurden zunächst weitere Alternativen untersucht:
1. Einbeziehung des vorhandenen Anbaus aus den 1980er Jahren: Die Struktur des vorhandenen Gebäudes lässt sich nicht sinnvoll in das neue Raumprogramm überführen. Die Raumzuschnitte entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorgaben.
2. Anordnung eines Erweiterungsbaus in Querrichtung zum Grundstück: Wegen der Ausrichtung parallel zu den Höhenlinien erschien dieser Ansatz zunächst auch plausibel. Bei Entwicklung der Grundrisse war jedoch festzustellen, dass sich die Raumzuordnungen zu kompliziert gestalten und die Entfernungen zu den Gebäuden zu groß werden. Das Grundstück wird zweigeteilt und der Zusammenhang der höher gelegenen Geländeteilen mit den tiefer gelegenen geht verloren, was auch negative Auswirkungen auf die Nutzung, beispielsweise auf die Beaufsichtigung der Kinder, hat.
3. Eingeschossiger Anbau: Bei gegebenem Raumbedarf ist infolge der Hanglage die Ausbildung eines eingeschossigen Gebäudes nur mit massiven Aufschüttungen zu realisieren und verkleinert die Fläche im Außengelände erheblich.
Aus den vorgenannten Gründen wurden diese Ansätze nicht weiterverfolgt.
Zur Abdeckung des Betreuungsbedarfs von ca. 70 Betreuungsplätzen sowie die Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes sieht die konzipierte Machbarkeitsstudie vor, das alte Schulgebäude (Altbau) zu sanieren, den vorhandenen Anbau abzubrechen und hier einen Ersatzneubau zu schaffen. Dieser wäre in Teilen unter Berücksichtigung der Topographie zweigeschossig.
Die Räumlichkeiten in dem Altbau/ Alte Schule werden umstrukturiert. Dort sollen später die Betriebsräume, wie beispielsweise Küche, Vorratsraum, Essensraum, Personalräume und die Technik etc. untergebracht werden. Der angedachte Ersatzneubau hingegen soll dem Kinderbereich dienen. Dort werden die Gruppenräume mit Funktions- und Nebenräumen, der Bewegungsraum, der Ruheraum, der Waschraum etc. untergebracht. Somit halten sich die Kinder hauptsächlich in dem Ersatzneubau auf. Lediglich zum Essen müssen die Kinder in den Essensraum in den Altbau. Die Raumaufteilung der beiden Gebäude nach Betriebs- und Kinderräumen führt zu positiven Auswirkungen auf den laufenden Betrieb und ermöglicht eine bessere Beaufsichtigung der Kinder.
Im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen wird das alte Schulgebäude/ Altbau in folgendem Umfang außen renoviert: Erneuerung der Dacheindeckung sowie Erneuerung der Fenster.
Außerdem soll das Außengelände modelliert werden um Spielräume abwechslungsreich zu gestalten und einen rückwärtigen Zugang an der verkehrsberuhigteren Straße „Mühlenweg“ geschaffen werden.
Es ergibt sich für das Projekt ein vorläufiger Kostenrahmen i. H. v. 5.249.000,00 €, welcher aus den statistischen Werten des BKI 2019 unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungsrate 2019-11/2022 ermittelt. Kosten für Bereitstellung und Betrieb eines Behelfskindergartens in Modulbauweise oder die Nutzung einer anderen Immobilie zu diesem Zweck sind in diesem Ansatz nicht enthalten.
Der Planentwurf wurde bereits im Vorfeld der Sitzung dem Kreisjugendamt und der Verbandsgemeindeverwaltung vorgestellt. Die vom Kreisjugendamt umzusetzenden „Empfehlungen zum Raumprogramm in Kindertageseinrichtungen nach KiTaG ab 01.07.2021 im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ sind in der konzipierten Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden. Anschließend fand eine vorgeschaltete gemeinsame Vorberatungsrunde/ Informationsveranstaltung der Gemeinderatsmitglieder der Ortsgemeinderäte Longkamp und Kommen statt.
Die Ortsgemeinde Longkamp sprach sich für die vorliegende Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Maßnahme „Erweiterung der Kita St. Andreas in Longkamp“ aus. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie sollen durch die Verwaltung etwaige Fördermöglichkeiten und die Finanzierung der Maßnahme geprüft werden.
Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes, ob für die Nutzung des Geländes Pacht oder Miete gezahlt werde, wurde durch Ortsbürgermeister Gorges verneint.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Trarbacher Straße“
In der gesamten Ortslage wird die Straßenbeleuchtung mit Unterstützung der Westenergie AG auf LED-Technik umgestellt. Im Bereich der „Trarbacher Straße“ sind noch über die Straße gespannte Pendelleuchten vorhanden. Diese sollen durch Mastansatzleuchten ersetzt werden. Die Westenergie AG hat für die geplante Maßnahme in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ein Kostenangebot vorgelegt. Hiernach sollen die Pendelleuchten demontiert und insgesamt neun neue Leuchten errichtet werden. Da fünf Stück der Pendelleuchten vor 1966 errichtet wurden, übernimmt der Versorgungsträger die Kosten für die Demontage und die Errichtung der neuen Mastansatzleuchten in gleicher Anzahl. Kostenmäßig hat die Ortsgemeinde die Erneuerung der vier verbleibenden Mastansatzleuchten zu übernehmen. Gemäß dem vorliegenden Angebot belaufen sich die von der Ortsgemeinde zu tragenden Bruttokosten auf 11.883,23 €. Die einzelnen Standorte der Leuchten wurden im Vorfeld abgestimmt und können dem beiliegenden Projektplan entnommen werden.
Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung an die Westenergie AG auf Grundlage des vorgelegten Angebotes vom 10.08.2023 zu.
Mitteilungen und Anfragen
Folgende Mitteilungen wurden vom Ortsbürgermeister bekannt gegeben:
Ein Anwohner in der Nähe des Neubaugebietes muss die Zufahrt auf sein Grundstück ändern, da die Lage der jetzigen Einfahrt eine Beitragserhebung mit sich bringt. Die erforderlichen Änderungen wurden mit dem Eigentümer und der VGV vorbesprochen. Eine endgültige Klärung des Sachverhalts und der abschließenden Vorgehensweise erfolgten zu einem späteren Zeitpunkt.
Es wurden nachfolgende Termine bekannt gegeben:
Folgende Anfragen wurden aus der Mitte des Rates gestellt:
„Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.“
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)