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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 45/2024
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2024

Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Unterm Bäumchen“ und Neuaufstellung Bebauungsplan „Unterm Bäumchen II“ (vormalige Bezeichnung: „Bebauungsplan Bäumchen II“)“

-{{gt}} Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans

-{{gt}} Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die städtebaulichen Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans

Der o.g. Bebauungsplan wurde am 16.05.2022 als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung am 15.09.2022 in Kraft getreten. Die Erschließung läuft derzeit. Folgende Themen sind seitdem aufgefallen:

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Im Rahmen der Erschließungsplanung musste ein Notwasserweg ausgewiesen werden. Dieser Weg ist im Bebauungsplan nicht dargestellt.

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Des Weiteren ist durch Anfragen deutlich geworden, dass reine Ferienwohnungen und Ferienhäuser in den Textfestsetzungen bisher nicht ausgeschlossen sind. Dies könnte jedoch aus Sicht der Ortsgemeinde erforderlich sein. Von Seiten der Verwaltung wird der Ausschluss (zumindest teilweise) empfohlen, da im Wohnbaugebiet künftig Dauerwohnraum zur Verfügung gestellt werden soll.

In Anbetracht der zunehmenden Umwidmung von bisher dauergenutztem Wohnraum hin zu Ferienwohnungen wurde aus der Mitte des Rates zur Diskussion gestellt, im Neubaugebiet weitere Ferienwohnungen insgesamt auszuschließen oder künftig einen Gästebeitrag zu erheben.

Dieses Thema soll grundsätzlich in einer der nächsten Sitzungen diskutiert werden. Der Vorsitzende führte aus seiner Sicht aus, dass die Ortsgemeinde den derzeit in überschaubarem Umfang wieder aufkommenden Tourismus nicht durch unüberlegte Schritte gefährden sollte.

Solange durch die derzeitige Tendenz kein Engpass an Wohnungen zum Dauerwohnen in Longkamp entsteht, ist die Ausweisung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sicherlich in einem gewissen Umfang für den Tourismus in der Ortsgemeinde förderlich und zu erlauben.

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In der Begründung zum Bebauungsplan muss außerdem noch eine Begründung zu einer öffentlichen Grünfläche geändert und ergänzt werden.

Diese Änderungen sind im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens möglich, da die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht tangiert sind. Für die Ausarbeitung der Unterlagen ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Ein entsprechendes Angebot eines Planungsbüros lag dem Vorsitzenden vor und wurde von der Verwaltung geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Auftrags und der Höhe des Angebotes ist das Einholen weiterer Angebote nicht erforderlich. Die Kosten können noch auf die Baugrundstücke umgelegt werden, da ein Verkauf bisher nicht erfolgt ist.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Unterm Bäumchen“ und Neuaufstellung Bebauungsplan „Unterm Bäumchen II“ (vormalige Bezeichnung: „Bebauungsplan Bäumchen II“)“.

Mit der Planung soll das Büro Planung 1 aus Wittlich beauftragt werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Longkamp

Das im Jahre 2012 erstellte Forsteinrichtungswerk des Gemeindewaldes Longkamp ist zu erneuern. Gemäß § 7 Landeswaldgesetz sind die Waldbesitzer verpflichtet, die „mittelfristige Forstbetriebsplanung“, die für weitere 10 Jahre fortgeschrieben wird, rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Forsteinrichtung beinhaltet eine aktuelle Inventur des jeweiligen Waldbesitzes sowie die Planung der Pflege und Nutzung für die kommende Dekade. In diesem Zusammenhang werden auch aktuelle Karten der Forstflächen erstellt. Die Inventur kann grundsätzlich durch Landesforsten (staatlich) oder durch ein privates Einrichtungsbüro erfolgen.

Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung wird seitens des Forstamtes eine Durchführung durch ein privates Fachbüro empfohlen, da bei den Landesforsten entsprechende Kapazitäten fehlen und sich die Maßnahme zeitlich stark verzögern würde.

Die Kosten zur Aufstellung einer Forsteinrichtung werden durch das Land Rheinland-Pfalz zu 100% gefördert. Ein entsprechender Förderantrag kann im Anschluss an die Beschlussfassung gestellt werden. Der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot kann erteilt werden, sobald der Förderbescheid vorliegt.

Der Ortsgemeinderat Longkamp beschloss die Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes an einen privaten, sachkundigen Forsteinrichter zu vergeben und stimmte der Stellung eines Förderantrages zu. Der Vorsitzende wird im Benehmen mit den Beigeordneten nach Anforderung von Angeboten mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt. Eine Information an den Ortsgemeinderat erfolgt sodann in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung.

Mitteilungen und Anfragen
• Vergabe eines Straßennamens für das Neubaugebiet

Für das Neubaugebiet „Unterm Bäumchen II“ wurde folgender Straßenname vergeben:

„Am Laienberg“

Der Vorsitzende wird dafür nach dem entsprechenden Baufortschritt ein neues Straßennamensschild bestellen.

• Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag von Herrn Khaled Almorae

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Khaled Almorae wurde bereits in der Vergangenheit erteilt. Aufgrund einer Problematik seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wird nun die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut angefordert.

An den Planunterlagen zum Bauantrag haben sich dabei keine Änderungen ergeben.

Der Vorsitzende hat gemäß Hauptsatzung das Einvernehmen zu dem erneuten Bauantrag bereits erteilt und informiert hiermit den Rat.

• Zuschussantrag Sportverein Longkamp

Für die Sanierung und Neuanschaffung einer Beregnungsanlage stellte der Sportverein Longkamp am 03.09.2024 einen Zuschussantrag. In Absprache mit den beiden Beigeordneten und dem Vorsitzenden wurde über den Antrag mit einer 10 % Förderung positiv beschieden. Die Zuwendung der Kommune ist hierbei erforderlich, um Zuschüsse (u.a. Ministerium des Innern und für Sport RLP) beantragen zu können.

• Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Longkamp

Auch der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Longkamp stellte einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von neuen Helmlampen. Eine Förderung durch die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist ausgeschlossen. Der Förderverein tätigt die Investition um mitunter die allgemeine Einsatzbereitschaft, die Sicherheit der aktiven Wehrleute und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Ortsgemeinde zu verbessern. Die Höhe des Zuschussantrages (von 50 %) beträgt somit 902,92 € für die Ortsgemeinde. Der Ortsgemeinderat stand einer finanziellen Unterstützung für die Beschaffung von neuen Helmlampen positiv gegenüber und stimmte einer Förderung zu.

• Zusätzliche Straßenlampe für das Neubaugebiet „Unterm Bäumchen II“

Für das Neubaugebiet „Unterm Bäumchen II“ wurde eine weitere Straßenlampe zur besseren Beleuchtung beauftragt. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten werden auf die künftigen Erwerber der Baugrundstücke verumlagt.

Grund der zusätzlichen Anschaffung war der gemeinsame Ortstermin mit dem Planer und dem Bauleiter der ausführenden Firma Juchem am 27.09.2024. Anders als ursprünglich geplant können nun durch die zusätzliche Straßenlampe alle Leuchten an den Grenzen der Baugrundstücke angebracht werden.

Betont wurde auch, dass die Arbeiten im Neubaugebiet sehr gut vorangehen – laut dem Vorsitzenden zur vollsten Zufriedenheit der Ortsgemeinde.

• Straßenbaumaßnahme „Graacher Weg“

Im Gegensatz zu den Arbeiten im Neubaugebiet, nimmt die Straßenbaumaßnahme im „Graacher Weg“ aufgrund von Personalmangel seitens der Baufirma viel Zeit in Anspruch. Die Ortsgemeinde hat dies über Ihr beauftragtes Planungsbüro bereits bei der Baufirma schriftlich beanstandet. Laut dem Unternehmen sei eine Änderung wegen des Personalmangels und dem hohen Krankheitszustand nicht zu erwarten. In der nächsten Woche kommt ein Fremdunternehmen (Pflasterbetrieb) und beginnt mit der Herstellung der Rinnen und dem Gehweg.

Im Kreuzungsbereich der „Bernkasteler Straße“ zum „Graacher Weg“ wurde auf Anregung der Ortsgemeinde für einen möglichen Stromanschluss der erstmalig herzustellenden Parkplätze ein Leerrohr verlegt. Denkbar ist, dass zukünftig über die noch herzustellende Trafostation an der Bushaltestelle (Verlegung vom Hambuch aus) ein Stromkabel zur Versorgung einer Schnellladesäule an den neuen Parkplätzen verlegt wird.

• Trarbacher Straße – Straßenbeleuchtung

In der Trarbacher Straße im Bereich der Hausnummern 47, 49 und 51 hat sich durch die Neuinstallation der Straßenlampen ein dunkler Bereich ergeben. Dieser ist

- neben der Veränderung des Lampenstandortes – auch durch einen großen Nussbaum bedingt. Nach Rücksprache mit Westnetz soll zur Beleuchtung der öffentlichen Fläche (Gemarkung Longkamp, Flur 8, Flurstück 111/3) eine weitere, kleinere Straßenleuchte installiert werden. Der Vorsitzende wird ein entsprechendes Angebot anfordern und ein klärendes Gespräch mit den Anwohnern wegen der zusätzlichen Beleuchtung führen.

• Probleme mit UGG - Glasfaserversorgung

Zurzeit bestehen mehrere Probleme (insbesondere in der Neustraße) mit der Glasfaserversorgung seitens der UGG. Einige Anwohnerbeschwerden sind dazu schon eingetroffen. Daraufhin hat die Ortsgemeinde die UGG über den Missstand und die fehlende Internetversorgung informiert. Noch immer sind viele Häuser in Longkamp trotz eines bestehenden Vertrages (so auch das Rathaus und die Gemeindehalle) nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. Über eine Behebung der Missstände hat die Ortsgemeinde kein Bescheid erhalten. Auch über die Verwaltung sei die UGG nicht erreichbar.

• Treffen mit den Vereinsvertretern am 15.11.2024

Am 15.11.2024 um 19 Uhr ist ein Treffen mit den Vereinsvertretern im Proberaum Longkamp beabsichtigt. Die Einladung wird noch in dieser Woche über E-Mail versandt. Thematisiert wird der Veranstaltungskalender 2025 und die Aktualisierung des Hallenbelegungsplans.

• Jugendraum

Die Zahlung der ersten Rate i.H.v. 750,00 € und der Anwaltskosten steht laut E-Mail der Anwältin Frau Dr. Bolinski aus. Als weiteres Vorgehen soll die Anwältin nun ein Angebot einholen. Der Vorsitzende prüft zeitnah, ob und in welcher Art und Weise von Deutschland aus Maßnahmen gegen das Unternehmen, die Geschäftsführerin und den Vermittler erfolgen können.

• Lärmschutzplan

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wurde gebeten den Lärmschutzplan der Verbandsgemeinde um den - aus Sicht der Ortsgemeinde - „fehlenden Lückenschluss“ des Erdlärmschutzwalls in Höhe des Bauwerks 34n (Kappelchen) an der B50 neu als Lärmquelle mit aufzunehmen. Der Vorsitzende schrieb dazu den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Herrn Wächter an, der das Schreiben mit einer Stellungnahme der Verbandsgemeinde am 02.10.2024 an das Landesamt für Umwelt weitergeleitet hat. Ob und inwieweit dies Einfluss auf die aus Sicht der Ortsgemeinde zwingend erforderliche Schließung der Lücke im Lärmschutzwall an dieser Stelle hat, bleibt abzuwarten.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

• Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Pachtangelegenheit.