1. Gegenstand der Interessenbekundung
Die Ortsgemeinde Brauneberg ist Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Filzen, Flur 14 Flurstück 195/2 auf der Kiesvorkommen bekannt ist. Die Parzelle hat eine Größe von ca. 1,28 ha; das abraumwürdige Kiesvorkommen wird auf ca. 40.000 m* beziffert. Der Abbaustandort liegt ca. 1 km westlich des Ortsrandes von Burgen bzw. 2 km südlich der Ortslage von Brauneberg.
Der Ortsgemeinde liegt als Antragstellerin bereits eine wasserrechtliche Genehmigung sowie eine Rodungsgenehmigung für die zuvor genannte Fläche - befristet bis zum 31.12.2023 - nebst landespflegerischer Begleitplan, avifaunistische Untersuchung und Artenschutzprüfung Stellungnahme zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange der Artengruppe Fledermäuse, vor. Eine Verlängerung der Genehmigung bei gleicher Rechts- und Sachlage wird in Aussicht gestellt, soweit bis zu diesem Zeitpunkt keine Nutzung der Gesamtabbaumenge erfolgt.
Die Rodung der Waldfläche (Douglasie) darf aus Gründen des Artenschutzes nicht in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. des Jahres erfolgen.
Die Zuwegung erfolgt über eine mit der Ortsgemeinde Brauneberg abzustimmende Route über vorhandene, größtenteils bituminös befestigte, Wirtschaftswege und dann weiter über klassifizierte Straßen. Die geplante Zufahrt zur Abbaufläche selber liegt an der nordöstlichen Grenze zu Flurstück 195/1 und soll mit einer Schranke versehen werden.
Die Ortsgemeinde Brauneberg sucht einen Unternehmer, der im Rahmen eines Pacht- und Ausbeutevertrages den Kiesabbau sowie die in den Bewilligungsbescheiden getroffenen Auflagen und Nebenbestimmungen im Auftrage der Gemeinde übernimmt.
2. Durchführung der Interessenbekundung
Mit der Durchführung der Interessenbekundung soll ein Unternehmer zum Abbau der Kies- und Sandvorkommen für die Ortsgemeinde Brauneberg gefunden werden, mit dem ein Pacht- und Ausbeutevertrag langfristig abgeschlossen wird. In diesem Pachtvertrag hat sich der Unternehmer auch zu verpflichten, die Auflagen und Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - untere Naturschutzbehörde - sowie Forstbehörde (Forstamt Traben-Trarbach), Gewerbeaufsicht einzuhalten und umzusetzen bzw. die Gebühren für eine etwaige Verlängerung im Verfahren zu übernehmen.
Mit Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:
Auswahlrelevant sind folgende Wertungskriterien:
Weitere Informationen zur Interessenbekundung, Termine zur Besichtigung erhalten Sie auf Anfrage bei der Ortsgemeinde Brauneberg, Moselweinstraße 101, 54472 Brauneberg, Email: buergermeister@brauneberg.de,Tel.: 06534/933335, Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal.
3. Auswertung der Interessenbekundung
Die im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen werden auf Grundlage der vorgenannten Wertungskriterien beurteilt. Mit den Interessenten, die in einen engeren Auswahlkreis aufgenommen werden, sind vertiefende Verhandlungsgespräche geplant.
4. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Verfahren
Die im Rahmen dieses Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich und zunächst unverbindlich (Wieso unverbindlich? Wenn unverbindlich, besteht keine Verhandlungsgrundlage). Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern am Interessenbekundungsverfahren durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts.
Die Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Bitte nicht öffnen Kiesabbau Ortsgemeinde Brauneberg" zu senden an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Fachbereich III - Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
5. Abgabefrist
Die Unterlagen sind bis Freitag 02. Dezember 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues (siehe Ziffer 4.) einzureichen.
6. Entscheidung
Die Auswahlentscheidung aufgrund der Interessenbekundungen und durchgeführten Verhandlungen mit den Bewerbern wird diesen mitgeteilt. Der Ortsgemeinderat Brauneberg trifft die Entscheidung durch Beschluss.