Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Kesten zur Versammlung am Dienstag, dem 12. Dezember 2023, 18:00 Uhr, in das Gemeindehaus in 54518 Kesten eingeladen. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Kesten. Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Tagesordnung:
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.