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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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9. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANESDER VERBANDSGEMEINDE BERNKASTEL-KUES„WEINGUT MOLITOR“IN DER ORTSGEMEINDE ZELTINGEN-RACHTIG UNDDER STADT BERNKASTEL-KUES

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB, der VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND der AUSLEGUNG zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BaugB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Weingut Molitor“ in der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig und der Stadt Bernkastel-Kues teilzuändern.

Herr Markus Molitor, als Inhaber des Weingutes Markus Molitor, plant auf einer unbebauten Grünfläche in westlicher Hanglage der Mosel, die Errichtung eines Weingutes, das sich mit einer Vinothek und Produktionshalle als Ensemble harmonisch in die Landschaft einfügen soll. Zielsetzung ist die auf verschiedene Standorte verteilten Betriebsstätten zusammenzuführen und das Weingut somit unter produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zukunftsfähig weiter zu entwickeln.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Weingut“, um die Errichtung des geplanten Weingutes planerisch vorzubereiten. Zudem sollen die darüber hinaus im Geltungsbereich befindlichen Flächen, die nicht für die Errichtung des Weingutes benötigt werden als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Weingut Molitor“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 24,8 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Rechtsgutachten, in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (unter www.bernkastel-kues.de) unter folgendem Pfad: Verwaltung & Bürgerdienste, Amtliche Bekanntmachungen, Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer Nr. 116, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauleitplanung@bernkastel-kues.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Bernkastel-Kues, den 8. November 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
gez.
(Siegel)
Leo Wächter
Bürgermeister