Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Weingut Molitor“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ersetzt den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klosterberg (Moselferienpark, 1. Änderung)“ von 2018.
Im Bereich der Höhenlage oberhalb des Klosters Machern und zwischen dem Klosterberg sowie Rothenberg sollte ursprünglich ein ca. 76 ha großer Ferienpark mit insgesamt 362 Wohneinheiten und max. 2600 Betten errichtet werden. Hierfür existiert mit dem Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ seit dem Jahr 1999 Baurecht. Der Park sollte neben den Ferienhäusern einen Zentralbereich mit Erlebnisbad sowie weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Läden, Tagungs- und Verwaltungsräume, ein zusätzliches Restaurant sowie zwei zentrale Parkplätze umfassen.
Hierzu wurden im rechtskräftigen Bebauungsplan von 1999 Sondergebiete, die zur Erholung dienen und verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen festgesetzt. Die nicht für die geplante Bebauung bzw. Erschließung benötigten Freiflächen wurden als Grünflächen mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Das Vorhaben wurde jedoch nie umgesetzt.
Herr Markus Molitor, als Inhaber des Weingutes Markus Molitor, hat in den letzten Jahren einen Großteil der Fläche erworben und plant innerhalb seiner Eigentumsflächen, im Bereich der westlichen Hangkante der Mosel, die Errichtung eines Weingutes, das sich mit einer Vinothek und Produktionshalle als Ensemble harmonisch in die Landschaft einfügen soll. Zielsetzung ist die auf verschiedene Standorte verteilten Betriebsstätten zusammenzuführen und das Weingut somit unter produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zukunftsfähig weiter zu entwickeln.
Gemäß der im rechtskräftigen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist das Vorhaben jedoch nicht realisierbar, da sowohl die festgesetzte Art des Sondergebietes, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise als auch der Verlauf der geplanten Erschließungsstraßen der Planung entgegenstehen.
Deshalb hatte der Ortsgemeinderat im Dezember 2018 bereits den Beschluss gefasst, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Klosterberg (Moselferienpark, 1. Änderung)“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasste damals eine Gesamtfläche von ca. 18 ha. Im Rahmen der weiteren Planungen und der aus der frühzeitigen Abstimmung mit den Fachbehörden gewonnenen Erkenntnissen wurde der damalige Entwurf angepasst und der aktuelle Entwurf bereits mit der Landesdenkmalpflege vorabgestimmt.
Nunmehr sollen sich die neuen Baukörper als „Landschaftsterrassen“ in die Kulturlandschaft der Mosel integrieren. An der Hangkante soll sich die Vinothek zwischen zwei Landschaftserhebungen in die Topografie als horizontale Form einfügen und sich als „Landschaftsschwelle“ oberhalb des darunterliegenden Kloster Machern definieren.
Das Weingut soll über eine Privatstraße, von der Bundesstraße 50 (B 50) im Westen aus abzweigend, erschlossen werden. Diese Privatstraße soll sich im weiteren Verlauf in zwei Richtungen aufteilen. Hiervon soll eine die direkte Verbindung zur Vinothek und ein Abzweig zum Werkhof mit den Produktionshallen und der Weinkellerei führen. Die Annäherung an das Weingut soll über den Landschaftsraum erfolgen und in einem runden Vorhof, der die Besucher der Vinothek empfängt, enden. Hier sind an zentraler Stelle alle wichtigen Funktionen wie Eingang, Verkauf, Verwaltung und Wohnungseingang geplant.
Die bauliche Struktur soll sich an der geographischen Gegebenheit orientieren und den Bereich zwischen dem runden Vorhof und der gegensätzlich geschwungenen Hangkante ausfüllen, um sich perfekt in die Landschaft zu integrieren.
Von dem Vorhof soll man über den Eingang zum Foyer mit anschließender Vinothek bis zur vorgelagerten Moselterrasse gelangen. Ein atemberaubender Blick auf die Grand Cru Lagen bis nach Bernkastel-Kues liegt vor dem Betrachter.
Hier befinden sich als Herzstücke der Vinothek: die Weinschatzkammer und die Degustationsräume. Alle andienenden Nebenräume (Küche, Lager, Toiletten, Technik) reihen sich hangseitig dahinter. Ein separater Anlieferungshof wird für das Personal und Lieferungen geschaffen, um eine reibungslose Versorgung bei Veranstaltungen sicherzustellen.
Die Anordnung gewährleistet eine hohe Nutzungsflexibilität, von der individuellen Nutzung einzelner Bereiche, über Kombinationen bis zum Zusammenschalten aller Bereiche, inkl. der vorgeschalteten Moselterrasse, z. B. von einem Saal bis etwa 200 Personen bis hin zu Großveranstaltungen.
Die Nutzung der Vinothek ist grundsätzlich auf die Zeitspanne von 8:00 bis 22:00 Uhr vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Sonder-Events und Großveranstaltungen durchzuführen, beispielsweise zweitägige Veranstaltungen mit einer Zielgruppe von etwa 1000 Personen pro Tag. Für solche Veranstaltungen werden vorübergehend Stellplätze in den Wiesenbereichen vorgesehen.
Der vorliegende Aufstellungsbeschluss ersetzt den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klosterberg (Moselferienpark, 1. Änderung)“ von 2018.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Weingut Molitor“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ von 1999. Gem. der getroffenen Abgrenzung des Geltungsbereiches bleibt der rechtskräftige Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ im Übrigen weiterhin umsetzbar.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 24,8 ha, wobei hiervon ca. 10,2 ha auf das Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig und ca. 14,6 ha auf das Stadtgebiet der Stadt Bernkastel-Kues (Gemarkung Wehlen) entfallen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues stellt für das Gebiet eine Sonderbaufläche, eine Grünfläche und Kompensationsfläche für verschiedene Bauvorhaben dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren teilzuändern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem Rechtsgutachten, in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (unter www.bernkastel-kues.de) unter folgendem Pfad: Verwaltung & Bürgerdienste, Amtliche Bekanntmachungen, Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer Nr. 116, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauleitplanung@bernkastel-kues.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.