Verkürzte öffentliche Auslegung des korrigierten Entwurfes der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Boorgasse“, Erweiterung
Der korrigierte Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Boorgasse“, Erweiterung wird auf der Grundlage des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 10.11.2022 gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) verkürzt öffentlich ausgelegt.
Der Ortsgemeinderat Brauneberg hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 den überarbeiteten Planentwurf unter Berücksichtigung der vorher getroffenen Abwägungen und Änderungen angenommen und ein verkürztes Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die erneute Offenlage erfolgt vor dem Hintergrund der Ergänzung der Eingriffsbilanzierung. Auf Grundlage der gewählten Ausgleichsmaßnahmen wird der Geltungsbereich der Satzung erweitert.
Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung werden nunmehr Ausgleichs- und Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt. Die Satzung wurde um die Ausgleichsmaßnahmen A 1 und A 2 erweitert. Es handelt sich hier um die Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Innerhalb der Maßnahmenfläche A 1 sind fünf mittelgroße Laubbäume zu pflanzen. Auf der im Plandokument gekennzeichneten Fläche A 2 ist eine Nutzungsumstellung umzusetzen. Die vorhandenen Laubbäume im Plangebiet sind zu erhalten (E 1).
Es wird darauf hingewiesen, dass in der verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten Kompensationsmaßnahmen abgegeben werden können.
Die geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit vom
02.12.2022 bis einschließlich 22.12.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 118, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues abgegeben werden. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB verkürzt und beschränkt.
Unterlagen und Anlagen:
Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören:
| - | Begründung und Fachbeitrag Umwelt |
| - | Fachbeitrag Umwelt |
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Planzeichnung Satzungsentwurf |
| - | Planzeichnung Abgrenzung Geltungsbereich |
| - | Biotoptypenkarte |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse
www.bernkastel-kues.de (sieh unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingestellt.