| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54470 Bernkastel-Kues, 16.11.2022 |
| DLR Mosel | Görresstr. 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531/956-0 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bernkastel-Braunes | Telefax: 06531/956-103 E-Mail: dlr-mosel@dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 11117-HA5.1. | Internet: www.dlr-mosel.rlp.de |
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bernkastel-Braunes ist die Ermittlung der eingebrachten Grundstückswerte abgeschlossen. Die Wertermittlung ist in der Weise erfolgt, dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde.
Die Wertermittlungskarte kann auf der Homepage des DLR Mosel (www.dlr-mosel.rlp.de à Bodenordnungsverfahren à 11117 Bernkastel-Braunes à 4. Bekanntmachungen) eingesehen werden und liegt bis einschließlich den 09.12.2022 im Eingangsbereich des DLR Mosel, Görresstr. 10, 54470 Bernkastel-Kues zur Einsichtnahme für alle Beteiligten
aus.
Sollten Sie zur Wertermittlung weitere Auskünfte benötigen, stehen Ihnen Mitarbeiter des DLR Mosel telefonisch (Herr Thielen: 06531/956-160, Herr Lautwein: 06531/956-141) zur Verfügung.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Montag, den 12.12.2022, um 10:00 Uhr
im Steillagenzentrum Gartenstraße 18 (Eingang Forumsplatz),
54470 Bernkastel-Kues
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum FORMTEXT Bodenordnungsverfahren FORMTEXT Bernkastel-Braunes zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in dem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Erläuterungstermin erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel, Görresstr. 10, 54470 Bernkastel-Kues angefordert oder im Internet unter der Adresse www.dlr-mosel.rlp.de - Bodenordnungsverfahren - 11117 Bernkastel-Braunes - 4. Bekanntmachungen - „Vollmachtsformular Bernkastel-Braunes.pdf“ heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von verstorbenen Grundstücks-eigentümern bzw. Berechtigten, bitten wir die erforderlichen Urkunden, wie z.B. eröffnete Testamente, Erbscheine, Auszüge aus dem Grundbuch, zum Termin vorzulegen.
Planwunschtermin
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit entweder schriftlich (hierzu bitte das beiliegende Formular benutzen), telefonisch (Herr Thielen: 06531/956-160) oder in einem persönlichen Gespräch (bitte telefonisch einen Termin vereinbaren) seine Abfindungswünsche (Planwünsche) vorzubringen.
Sollte der Nachweis des Alten Bestandes falsche Eigentumsverhältnisse enthalten bitten wir Sie uns eine Kopie des Nachweises der korrekten Eigentumsverhältnisse zuzusenden (z.B. Erbscheine, öffentliche Testamente, Erbverträge, notarielle Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge mit Auflassung, Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungen, Ausschlussurteile im Aufgebotsverfahren, Enteignungsbeschlüsse, sowie Auszüge aus Grundbuch und Kataster).