Zur Sicherung des mit Beschluss vom 10.11.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Minheim in öffentlicher Sitzung am 10.11.2022 eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18 54470 Bernkastel-Kues eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zur Identifikation der ausliegenden Veränderungssperre wird auf den räumlichen Geltungsbereich, begrenzt
im Norden/Nordwesten: Wirtschaftsweg (Gemarkung Minheim Flur 13 Fl-St. 388/2)
im Nordosten: Flurstück Gemarkung Minheim Flur 13 Fl-St. 330
im Südosten/Süden: Straße Am Rosenkreuz (Gemarkung Minheim Flur 13 Fl.-St. 390/1 bzw. 390/4)
im Südwesten: Straße Zur Burglay (Gemarkung Minheim Flur 14 Fl.-St. 91)
hingewiesen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.