Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Distrikt: | Wirtschaftsart: | Größe: |
| Dhron | An Lichtenheck | Waldfläche | 0,1183 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Kreisstelle Bernkastel-Wittlich, Friedrichstraße 20, 54516 Wittlich, bis spätestens 29.11.2023 schriftlich mitzuteilen.