Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erinnert gemäß § 259 der Abgabenordnung alle Zahlungspflichtigen an die am
15.11.2024
fällig gewordenen, nachstehend aufgeführten Abgaben:
| Steuern: | Gebühren und Beiträge | ||
| • | Grundsteuer | • | Tourismusbeiträge |
| • | Gewerbesteuer (-vorauszahlungen) | • | Wiederkehrende Beiträge |
| • | Hundesteuer | • | Wasser- und Abwassergebühren |
| • | Abgaben der Land- und Forst-wirtschaft | • | Abgaben der Land- und Forstwirtschaft |
Wir bitten darum, die Zahlungen bis spätestens 30.11.2024 auf eines unserer Konten zu leisten:
| Kreditinstitut | IBAN | BIC |
| Sparkasse Mittelmosel EMH | DE96 5875 1230 0000 0110 07 | MALADE51BKS |
| VVR Bank eG | DE74 5606 1472 0001 0145 51 | GENODED1KHK |
Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt das Kassenkonto an, damit die Zahlung zugeordnet werden kann! Sie finden dieses oben rechts auf Ihrem Steuerbescheid.
Sollte der fällige Betrag nicht bis zum genannten Datum bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein, müssen säumige Zahler mit einem kostenpflichtigen Mahnverfahren rechnen.
Wir empfehlen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um fällige Beträge automatisiert zum Zahlungstermin abbuchen zu lassen. Vordrucke und Informationen hierzu erhalten Sie bei allen Bediensteten der Verbandsgemeindekasse sowie auf unserer Homepage unter
https://www.bernkastel-kues.de/sepa.
Oder nutzen Sie gerne den nebenstehend abgedruckten QR-Code.