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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 5/2025
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 06.01.2025

Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung in das Amt

Benjamin Simon hat sein Amt als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lösnich zum 31.12.2024 niedergelegt. Am 08.12.2024 wurde Frau Marion Esseln zur neuen Ortsbürgermeisterin gewählt. Nunmehr ernannte der Erste Beigeordnete Frau Marion Esseln zur Ortsbürgermeisterin, überreichte ihr die Ernennungsurkunde und führte sie in das Amt ein. Im Anschluss erfolgte die Vereidigung.

Sodann übernahm Frau Esseln den Vorsitz der Gemeinderatsitzung.

2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand;

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Lösnich gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 die 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss).

Nun muss die Zustimmung zur Flächennutzungsplanung von allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel – Kues und der Stadt Bernkastel – Kues eingeholt werden.

Seitens der Ortsgemeinde Lösnich ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat Lösnich stimmt gemäß § 67 Abs. 2 GemO der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand zu.

9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sonderbauflächen – Weingut Molitor – Gemarkungen Zeltingen-Rachtig und Wehlen;

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Lösnich gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 die 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sonderbauflächen – Weingut Molitor – Gemarkungen Zeltingen-Rachtig und Wehlen beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss).

Nun muss die Zustimmung zur Flächennutzungsplanung von den unmittelbar angrenzenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel – Kues und der Stadt Bernkastel – Kues eingeholt werden.

Seitens der Ortsgemeinde Lösnich ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat Lösnich stimmt gemäß § 67 Abs. 2 GemO der 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sonderbauflächen – Weingut Molitor – Gemarkungen Zeltingen-Rachtig und Wehlen zu.

Vergabe der Pflege des Baumkatasters sowie der Durchführung von regelmäßigen Baumkontrollen in der Ortsgemeinde Lösnich

Um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, sind die Kommunen verpflichtet, ihre Bäume turnusmäßig durch Fachpersonal kontrollieren zu lassen und in einem Baumkataster zu erfassen. Betroffen sind hiervon alle Bäume in der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen sowie Außenanlagen öffentlicher Gebäude ab einem Stammdurchmesser von 10 cm. In der Ortsgemeinde Lösnich sind dies ca. 78 Einzelbäume sowie 119 Bäume in sicherheitsrelevanten Baumgruppen.

Der Vertrag mit dem bisher beauftragten Forstbüro läuft nach 5 Jahren am 31.12.2024 aus. Ein letzter Kontrollgang erfolgt vertragsgemäß noch Ende 2024.

Aufgrund betrieblicher Veränderungen hatte das Forstbüro angekündigt, den Vertrag nicht mehr weiterführen zu wollen. Im Rahmen der Ausschreibung wurden drei Unternehmer angefragt.

Der FLL-zertifizierte Baumkontrolleur Stephan Stein aus Maring-Noviand hatte als einziger Bieter ein Angebot abgegeben. Herr Stein hatte bereits im Auftrag des Forstbüros Kontrollen für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues durchgeführt. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung wurde im Rahmen der Eignungsprüfung nachgereicht.

Für die neue Ausschreibung wurden Angebote auf der Grundlage eines Vertrages mit einer Laufzeit von zunächst einem Betreuungszyklus mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils einen Betreuungszyklus eingeholt.

Vertragsbeginn ist der 01.01.2025. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht drei Monate nach Eingang des letzten Kontrollberichtes von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Als endgültiges Vertragsende ist spätestens der 31.12.2030 vorgesehen.

Der Ortsgemeinderat Lösnich vergibt die Durchführung der jährlichen Baumkontrollen sowie die Erstellung und Fortführung des Baumkatasters an den Gutachter Stephan Stein aus Maring-Noviand zu den angebotenen Konditionen.

Beratung und Beschlussfassung über das Anbringen einer Überwachungskamera am Weinautomaten der Ortsgemeinde Lösnich

Der Weinautomat der Ortsgemeinde Lösnich wurde im vergangenen Monat bereits dreimal aufgebrochen, was erhebliche Sicherheitsbedenken hervorruft. In Anbetracht dieser Vorfälle und auf Empfehlung der Polizei erwägt die Ortsgemeinde Lösnich daher, eine Überwachungskamera anzubringen, um zukünftigen Vandalismus und Diebstahl zu verhindern.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten allerdings zunächst folgende mögliche Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden:

- Persönliche Über-/Bewachung:

Eine kontinuierliche persönliche Überwachung des Weinautomaten ist aufgrund des hohen personellen Aufwands und der logistischen Schwierigkeiten nicht realisierbar.

- Abschließung des Automaten:

Eine Schließung des Automaten ist nicht möglich, da er sich nicht in einem abschließbaren Bereich befindet und rund um die Uhr öffentlich zugänglich bleiben soll.

- Absicherung durch Zaun o.ä.:

Eine Absicherung des Automaten durch Zäune oder andere physische Barrieren ist keine geeignete Lösung, da der Automat weiterhin öffentlich zugänglich bleiben soll und eine temporäre Einschränkung des Zugangs nicht gewünscht wird.

Da somit keine alternativen Sicherheitsmaßnahmen praktikabel erscheinen und es sich zudem um einen unübersichtlichen Bereich handelt, der keine andere Lösung zulässt, erscheint die Installation einer Überwachungskamera als die geeignetste Maßnahme. Diese würde sowohl präventiv gegen Straftaten wirken als auch zur Aufklärung von Vorfällen beitragen. Dabei muss jedoch der Datenschutz beachtet werden, weshalb die Verwaltung mit der Umsetzung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beauftragt werden soll.

Insbesondere ist eine angemessene Beschilderung erforderlich, um die Öffentlichkeit auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Darüber hinaus müssen Handlungsanweisungen, wie bspw. Regelungen für die Speicherung und Sichtung der Aufnahmen, erstellt werden, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden.

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, eine Überwachungskamera am Weinautomaten anzubringen, um Vandalismus und Diebstahl zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen und die nächsten Schritte zur Installation der Kamera zu planen.

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2023 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“

Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 27. November 2024 den Jahresabschluss 2023 zum 31. Dezember 2023 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.

Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.

Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2023 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 4.800.471,18 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 905.320,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Vorstand wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Durchführung einer letztmaligen Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von rd. 113.390 € wird zugestimmt

Da die Ortsgemeinde Lösnich an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.