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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf der Ruhefristen auf dem Friedhof in Graach

Folgende Grabstellen, deren Belegungsfristen abgelaufen sind, werden hiermit zur Räumung aufgerufen.

Die Nutzungsberechtigten (Angehörigen) der v. g. Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Einfassungen und Grabmale ordnungsgemäß bis zum 30.04.2026 einzuebnen. Geschieht dies nicht, werden die Grabmäler usw. auf Kosten der Berechtigten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt. Die Grabmäler usw. gehen entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung über.

Für Angehörige, welche die Grabmale nicht selbst beseitigen können, besteht die Möglichkeit, diese kostenpflichtig über die Gemeindeverwaltung entfernen zu lassen.

Graach an der Mosel, den 23. 01. 2026
Gerhard Zimmer (Ortsbürgermeister)