Die Ortsgemeinde Ürzig (Konzessionsgeber) schreibt eine Dienstleistungskonzession bezüglich der Durchführung eines „Floh- und Antikmarktes mit Kunsthandwerk“ aus. Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer eine Fläche am Moselufer Ürzig, Größe: ca. 4.500 m², zur Verfügung.
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt zunächst 24 Monate (01.03.2024 - 28.02.2026) mit der Option der Verlängerung zu den gleichen Bedingungen und Preisen um zweimal ein weiteres Jahr (01.03.2026 - 28.02.2027 bzw. 01.03.2027 - 29.02.2028). Die Ortsgemeinde Ürzig erwartet einen Mindestpachtzins bzw. ein Mindestnutzungsentgelt in Höhe von 2.000,00 € netto (inklusive Nebenkosten für Strom und Wasser) pro Veranstaltungswochenende (Freitag, Samstag, Sonntag).
Die Kosten der Müllentsorgung sind selbst zu tragen.
Die Ortsgemeinde Ürzig gestattet der Veranstalterin, die öffentlichen WCs im Rahmen des Flohmarktbetriebes zu nutzen. Im Gegenzug zahlt die Veranstalterin der Ortsgemeinde hierfür pro Flohmarktwochenende 100,00 € (netto). Zusätzlich stellt die Veranstalterin die Reinigung der WCs über das Wochenende sicher.
Bei Angebotsabgabe hat der Bieter einen entsprechenden Pachtzins bzw. Nutzungsentgelt anzubieten.
Die Veranstaltungstage sind auf Freitag, Samstag und/oder Sonntag beschränkt. Pro Jahr sollen insgesamt acht Veranstaltungen im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 31.10. eines jeden Jahres stattfinden. Die genauen Termine sind mit der Ortsgemeinde Ürzig abzustimmen. Der Aufbau auf dem Marktgelände darf ab 06:00 Uhr am Markttag erfolgen. Der Abbau muss bis spätestens 19:30 Uhr am Markttag erfolgt sein.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, für ein ausgeglichenes Angebot an zugelassenen Waren Sorge zu tragen und ein Überangebot einzelner Waren zu vermeiden.
Ein gewerblicher Floh- und Trödelmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern gebrauchte Waren des alltäglichen, häuslichen Bedarfs anbieten, die sich üblicherweise im Haushalt ansammeln. Das Anbieten von Neuwaren ist nicht zugelassen. Floh- und Trödelmärkte können an Marktsonntagen festgesetzt werden.
Wir bitten um Übersendung Ihrer Bewerbung bis spätestens zum 11.01.2024. Beizufügen sind Ihrer Bewerbung eine Liste Ihrer Referenzen sowie eine Konzeptvorstellung, wie sie die Ausgestaltung des Floh- und Antikmarktes planen und die Abgabe des angebotenen Pachtzinses bzw. Nutzungsentgeltes (mindestens 2.000,00 € netto).
Grundlage für die Entscheidung über die Zuschlagserteilung sind folgende Wertungskriterien:
| Preis | (30 %) |
| Referenzen | (10 %) |
| Konzeptvorstellung | (60 %) |
Reichen Sie bitte ebenfalls für den Nachweis Ihrer Eignung folgende Unterlagen ein:
| • | gültige Reisegewerbekarte |
| • | oder alternativ: Gewerbeanmeldung |
| • | gleichzeitige Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0, nicht älter als drei Monate) und |
| • | eine aktuellen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (Belegart 9, nicht älter als drei Monate) |
Auskünfte können erteilt werden durch:
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues - Liegenschaften -
E-Mail: g.schwarz@bernkastel-kues.de
Tel.: 06531 54 196
Bewerbungen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Liegenschaften
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Bitte kennzeichnen Sie den verschlossenen Umschlag wie folgt:
„ANGEBOT - Dienstleistungskonzession Flohmarkt Ürzig“