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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

der 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sonderbauflächen und Grünflächen am Moselufer in der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Bescheid vom 25. November 2025,Az.: FB22/LE, die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für die Ortslage Zeltingen-Rachtig genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der in der Bekanntmachung beigefügte Lageplan maßgebend.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für die Ortslage Zeltingen-Rachtig wirksam.

Die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Fachbereich III – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer Nr. 116, während der genannten Dienststunden (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen der 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans sowie die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues unter: www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung sowie im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bernkastel-Kues, den 01.12.2025
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
(DS)  —  Leo Wächter
Bürgermeister