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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Kommen

über die Aufstellung des Bebauungsplans

„Flächenphotovoltaikanlagen Kommen“ sowie

die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kommen hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates Kommen vom 18.11.2025 wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Kommen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen:

Ko 1a:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 51, 52 und 53

Ko 1b:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 55/1, 56/1, 58 (teilweise) und 82 (teilweise)

Ko 1c:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 77, 78, 79/1, 79/2 und 79/3

Ko 1d:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 60

Im Geltungsbereich Ko 1 werden auch teilweise die Wegeflurstücke 64/1 und 59 überplant.

Ko 2a:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 102/1 (teilweise)

Ko 2b:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 102/1 (teilweise)

Ko 3:

Gem. Kommen, Flur 11, Flurstück Nr. 104/2 (teilweise)

Ziele und Zwecke der Planung

Im Rahmen der seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erstellten Standortkonzeption wurden geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen herausgearbeitet, darunter ebenfalls Standorte in der Ortsgemeinde Kommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Ortsgemeinde Kommen auf Grundlage der genannten Standortkonzeption zusammen mit dem Investor auf mehreren Potentialflächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom

19.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung{{lt}}) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1.

einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung,

2.

einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und

3.

einem Umweltbericht

Zusätzlich liegen folgende Fachgutachten mit aus: Biotoptypen und Avifauna, Biotoptypen Bestandsplan.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Kommen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.

Kommen, den 05.12.2025
Thomas Weber (DS)
Ortsbürgermeister