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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom 18.03.2015

der Ortsgemeinde Wintrich vom 07.12.2023

Der Ortsgemeinderat Wintrich hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am 07.12.2023 die nachstehende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 8 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(1)

Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufwandsentschädigung wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO um 10% erhöht.

§ 2

Die 1. Änderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wintrich vom 18.03.2015 tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Wintrich, den 07.12.2023
(DS)
Dirk Kessler
Ortsbürgermeister

HINWEIS

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues