Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen seitens der anwesenden Einwohner gestellt.
Bekanntgabe der Planungen für den Ausbau des Graacher Wegs
Vorstellung möglicher Varianten des Ausbauquerschnittes - Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsbürgermeister Horst Gorges Frau Diana Reh vom Ingenieurbüro Garth und übergab ihr das Wort.
Frau Reh erläuterte dem Gemeinderat den Ausbaustand und den Planungsentwurf des „Graacher Weg“. Ziel ist eine Verbesserung der vorhandenen Situation, die durch eine Erneuerung der vorhandenen Kanalisation, Ausbau des vorhandenen Weges (310 m), Neubau der Kanalisation (60 m) und eine Teilerneuerung der vorhandenen Wasserleitung (110 m) mit Hausanschlüssen erreicht werden soll. Zudem sollen neue Parkplätze im Bereich Graacher Weg / Bernkasteler Straße errichtet werden.
Dementsprechend wird die Ausbaubreite 6 m betragen, die Höhenlage wird begrenzt durch die vorhandene Bebauung. Zudem wird der Gehweg eine Mindestbreite von 1,25 m haben.
Die Kostenberechnung wird anhand des Regelquerschnitts erfolgen. Der Gesamtaufbau wird ca. 60 cm betragen.
Dem Gemeinderat wurden vier Vorschläge aufgezeigt, wie die Ausbauquerschnitte aussehen könnten.
Frau Reh schilderte dem Gemeinderat, dass in dieser Woche die Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Die ersten Ergebnisse werden Ende Februar vorliegen, wonach erst die endgültigen Kosten bestimmt werden können.
Die derzeitigen Kosten inkl. Baunebenkosten betragen 775.000 € brutto einschließlich der Kosten für die geplanten Parkplätze i. H. v. ca. 11.500 € netto. Frau Reh wies daraufhin, dass eine Erstattung i. H. v. 21.000 € brutto seitens des Abwasserwerks und 4.500 € brutto seitens des Wasserwerks zu berücksichtigen sind.
Ein Ratsmitglied fragte an ob es möglich wäre, eine Kurve zu vergrößern, da diese für einen Einsatzwagen der Feuerwehr sehr eng ist. Um diese Kurve vergrößern zu können, müsste ein Teil eines Privatgrundstückes erworben werden. Frau Reh wird sich die Lage vor Ort genauer ansehen und mit dem Eigentümer Rücksprache halten.
Die Kosten für die Kanalisation inkl. Baunebenkosten betragen 435.000 € brutto. Für die Erneuerung der Wasserleitungen werden 95.000 € brutto inkl. Baunebenkosten veranschlagt.
Frau Reh zeigte dem Gemeinderat auf, dass mit den Ausschreibungen der Maßnahmen im Sommer zu rechnen sei, sodass mit den Bauarbeiten voraussichtlich im August / September begonnen werden kann. Eine Fertigstellung der Maßnahme ist für Sommer 2024 vorgesehen.
Nach kurzer Beratung und Klärung offener Fragen beschließt der Gemeinderat den Ausbauquerschnitt nach der vorgestellten Variante 3 mit einseitiger Rinnenführung, Rundbordstein (ca. 4 cm hohe Überfahrung zu den Privatgrundstücken) und einem 1,25 m breiten Gehweg in Pflasterbauweise.
Frau Reh informierte den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand des geplanten Neubaugebietes „Unterm Bäumchen 2“.
Das Regenwasser der angrenzenden Wohngebiete Altheck II, Langfuhr und Unterm Bäumchen wird in einem Wasserbecken gesammelt und der Überlauf in eine Versickerungsmulde abgeleitet. Sobald ein neues Wohngebiet dazu kommt, muss insbesondere auch diese Versickerungsmulde neu begutachtet und auf die neuesten Standards angepasst werden.
Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass bisher für das Wasserbecken und die Versickerungsmulde keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht.
Aufgrund dessen muss zuerst diese wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen SGD Nord eingeholt werden, um die weiteren Planungen des Baugebiets Unterm Bäumchen II fortführen zu können.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) zum 01.03.2023
Mit der kommunalen Klima-Offensive hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 29.11.2022 ihre Instrumente vorgestellt, um den kommunalen Klimaschutz voranzubringen und Kommunen in ihren Bestrebungen zu mehr Klimaschutz zu unterstützen.
Neben dem kommunalem Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist der Kommunale Klimapakt (KKP) dabei ein zentraler Baustein. Durch die Teilnahme am KKP sollen die Kommunen dabei unterstützt werden Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und in der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040), entlang gemeinsam definierter Handlungsfelder. Im Gegenzug unterstützt das Land die Kommunen durch konkrete und bezogen auf die jeweilige Ausgangslage zugeschnittene zusätzliche Unterstützungsleistungen dabei, ihre Maßnahmen effizient umsetzen zu können.
Davon ausgehend identifizieren die Kommunen anhand ihrer räumlichen Situation und lokalen Struktur die für sie geeignetsten Maßnahmen.
Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ein Beitritt wird ab dem 1. Quartal des Jahres 2023 möglich sein. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.
Die Teilnahme setzt insbesondere einen Ratsbeschluss voraus, mit dem sich die Kommune verpflichtet, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Landes weiter zu verstärken und - je nach individueller Ausgangslage - schrittweise weitergehende und über das bisherige Bestreben hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.
Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.
| Folgende Angebote sind u.a. vorgesehen: | |
| • | Initialberatung durch die Energieagentur RLP / das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen RLP |
| • | konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung |
| • | Bereitstellung von spezifischen Tools, bspw. im Energiemanagement |
| • | Zugriff auf Pool externer Dienstleister für fachspezifische Fragen |
| • | Bereitstellung von Leitfäden und Praxisbeispielen |
Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein Ratsbeschluss, der mit der Beitrittserklärung eingereicht werden muss.
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) Programm. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zum Kommunalen Klimapakt zu unterzeichnen.
Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Ortsgemeinde Longkamp hat in ihrer Sitzung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beraten und dem Beitritt sowie den Ausführungen der Beitrittserklärung zugestimmt.
Die Ortsgemeinde Longkamp beabsichtigt im Rahmen des Programms kommunaler Klimapakt eine Umrüstung der noch nicht umgestellten Straßenbeleuchtung auf LED vorzunehmen. Die Firma Westenergie wurde beauftragt ein Konzept vorzulegen, welches u. a. folgende Informationen gibt:
| • | Anzahl der umzurüstenden Straßenbeleuchtung (insg. 221 Leuchten in Longkamp, davon keine LED-Leuchten: 63 Leuchten) |
| • | Kosten für die Ortsgemeinde |
| • | Amortisationszeitraum |
| • | Information über die Konzessionsabgabe |
| • | Zeitraum der Lieferung und der Umsetzung |
Durch das Programm der Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde Longkamp eine einwohnerbezogene Förderung erhalten.
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und stimmt den daraus resultierenden Kosten zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Longkamp, Flur 8, Flurstück 20, Verlängerung Römerstraße
Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her und stimmt der Eintragung einer Zufahrtsbaulast auf die Wegefläche 206 zu. Die Antragsteller haben die leitungsgebundene Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auf eigene Kosten und in Abstimmung mit den VG-Werken herzustellen. Ferner führen die Antragsteller spätestens bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses einen an ihr Vorhaben angepassten Teilausbau der Zufahrtsstraße (Flurstück 206) in Absprache mit der Ortsgemeinde Longkamp und auf eigene Kosten durch und sichern die dauerhafte Befahrbarkeit der Wegefläche zu.
Umrüstung der Schließanlage in der Gemeindehalle und weiterer kommunaler Gebäude
Der Vorsitzende erläuterte dem Gemeinderat, dass die Schließanlage in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde aus dem Jahr 1983 ist.
Aufgrund der inzwischen sehr hohen Nutzung der Räumlichkeiten - weiter verstärkt durch den Wegfall der Alten Schule und die Nutzung durch weitere Vereine - ist es erforderlich, einen Überblick über die Zugänge zur Gemeindehalle zu haben.
In der Vergangenheit wurde bereits darüber gesprochen eine digitale Schließanlage anzuschaffen, die gegebenenfalls auch auf weitere kommunale Gebäude erweitert werden kann.
Nach eingehender Prüfung hatte sich der Gemeinderat nun für die Anschaffung eines Modells des Herstellers SimonsVoss entschieden.
Das bereits aus November 2021 (Mobile Key) vorliegende Angebot wurde vom Anbieter, der Firma BEG Baubeschläge GmbH aus Föhren überarbeitet.
Es stehen nun zur Auswahl ein auf 20 Zylinder beschränktes Modell mit der Bezeichnung Mobile Key oder das ohne Beschränkung und unendlich erweiterbare Modell mit der Bezeichnung SimonsVoss 3060 Aktiv.
Mit der Anlage SimonsVoss 3060 Aktiv ist eine künftige Erweiterung der Anlage auf weitere kommunale Gebäude (z.B. Kita oder Sportplatz) möglich.
Der Gemeinderat spricht sich für die Anschaffung der erweiterbaren Anlage SimonsVoss 3060 Aktiv aus.
Ersatzbeschaffung einer Scheuersaugmaschine für die Gemeindehalle
Die in der Gemeindehalle vorhandene Scheuersaugmaschine reinigt nicht mehr richtig.
Die inzwischen ca. 25 Jahre alte Maschine wurde der Ortsgemeinde Longkamp vor 10 Jahren von einem örtlichen Unternehmen gebraucht geschenkt.
Ersatzteile gibt es bereits seit 2017 nicht mehr bzw. nur noch zu stark überhöhten Preisen bei Drittanbietern im Internet.
Eine Ersatzbeschaffung ist aus Sicht des Vorsitzenden dringend angeraten. Die Gemeindehalle wird nach Corona verstärkt durch verschiedene Vereine genutzt. Insbesondere in den Wintermonaten kann mit der alten Maschine die Halle nicht mehr verlässlich gereinigt werden.
Am 06.12.2022 hat die Firma Kärcher Esch aus Föhren dem Hausmeister, Gemeindearbeiter und Vorsitzenden eine neue, akkubetriebene Scheuersaugmaschine (BD 43/25 C BP Pack) vorgeführt.
Eine neue Maschine dieses Modells wurde der Ortsgemeinde incl. 2 Kanister Reinigungsmittel angeboten.
Der Gemeinderat spricht sich für die Ersatzbeschaffung einer Kärcher BD 43/25 C BP Pack Scheuersaugmaschine für die Gemeindehalle aus.
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2021 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“
Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2022 den Jahresabschluss 2021 zum 31. Dezember 2021 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.
Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2021 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 2.931.457,02 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 378.893,94 € wird der allgemeinen Rücklage zugefügt.
Dem Vorstand wurde für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Durchführung einer Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 125.000 € wird zugestimmt.
Da die Ortsgemeinde Longkamp an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Mitteilungen und Anfragen
• Stand der Planungen zum Fastnachtsumzug am 19.02.2023
Der Vorsitzende teilte mit, dass derzeit 10 Anmeldungen für den Fastnachtsumzug am 19.02.2023 eingegangen sind. Jedoch stehen noch Anmeldungen von Gruppen aus, die bekannterweise an dem Umzug teilnehmen werden. Anmeldeschluss ist der 09.02.2023.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass bereits die GEMA angemeldet wurde, Mobiltoiletten bestellt sind und der DRK Neumagen-Dhron informiert ist. Der Musikverein Hochscheid wird auch wieder am Fastnachtsumzug teilnehmen.
• Jahresgespräch mit dem LBM Trier
Ortsbürgermeister Horst Gorges teilte mit, dass Bürgermeister Leo Wächter am 08.03.2023 ein Gespräch mit Vertretern des LBM Trier hat. In diesem Gespräch soll nochmal darauf hingewiesen werden, wie dringlich die Aufnahme der L187 in den nächsten Straßensanierungsplan ist.
• Sachstand Jugendraum
Der Vorsitzende teilte mit, dass inzwischen die Statik vorliegt. Der Wärmeschutznachweis steht noch aus, ist aber angekündigt und voraussichtlich in den nächsten 14 Tagen verfügbar.
Die Lieferung der Container soll im Februar bzw. März 2023 erfolgen. Um eine geeignete Lage der Container abschließend festzulegen, wird ggfs. noch ein weiteres Gespräch vor Ort stattfinden.
Zudem wurde über den Zuschussantrag der Ortsgemeinde Longkamp gegenüber der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich positiv beschieden. Mit Bescheid vom 20.12.2022 wurde ein Zuschuss i. H. v. 6.070 € nach Umsetzung der Maßnahme bewilligt.
• Dreck-Weg-Tag in der Ortsgemeinde Longkamp
Ortsbürgermeister Horst Gorges teilte mit, dass mit Schreiben vom 03.01.2023 die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich über geänderte Förderrichtlinien bzgl. des Dreck-Weg-Tages entschieden hat. Demnach werden die Kosten für den Container nicht mehr vollständig übernommen, sondern es wird ein Pauschal-Zuschuss i. H. v. 250 € pro Gemeinde übernommen.
Der nächste Dreck-Weg-Tag in Longkamp ist auf den 22.04.2023 terminiert.
• Sachstand Kita St. Andreas
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 19.01.2023 ein Erbbaurechtsvertrag zur Übernahme der Bauträgerschaft der Kita St. Andreas zwischen der Ortsgemeinde Longkamp und der katholischen Kirchengemeinde Am Haardtkopf St. Christophorus unterzeichnet wurde.
Ab dem nächsten 01. des Monats, nachdem der Generalvikar des Bistums Trier dem Vertrag formell zugestimmt hat, wird die Ortsgemeinde Longkamp Baulastträger.
Daraufhin wird ein Gespräch zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, einem Architekten und der neuen Kita-Leitung stattfinden, um nochmals zu erörtern, welche baulichen Maßnahmen aufgrund des Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz umzusetzen sind.
Sachstand Bauhof
Aus der Mitte des Rates wurde angefragt, wie der derzeitige Sachstand bzgl. des Bauhofes ist. Der Vorsitzende erläuterte, dass diesbezüglich Rücksprache mit Ingenieur Gerhard Mehn gehalten wurde. Der Zuschussantrag I-Stock liegt derzeit zur Prüfung bei der ADD, jedoch müssen noch Unterlagen nachgereicht werden. Es ist mit einem Entscheid im April bzw. Mai 2023 zu rechnen. Erst dann kann mit den Maßnahmen begonnen werden.
• Amtsblatt
Ein Gemeinderatsmitglied teilte mit, dass vermehrt Beschwerden von Bürgern aufgetreten sind, da diese das VG-Amtsblatt nicht erhalten. Ortsbürgermeister Horst Gorges wies daraufhin, dass sich die Betroffenen schriftlich an den Wittich Verlag wenden sollen. Zudem kann das Amtsblatt auch Online (https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/704-mittelmosel-nachrichten-vg-bernkastel-kues) als ePaper aufgerufen werden.
• Hebesatzanpassung
Aus der Mitte des Rates wurde berichtet, dass ein Bürger vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 erhalten hat, aus der eine Erhöhung der Grundsteuer B in Höhe von voraussichtlich 100 % gegenüber der jetzigen Festsetzung zu erwarten ist. Der Trierische Volksfreund hat berichtet, dass es auch andere Alternativen, außer der Erhöhung der Hebesätze, für die Kommunen gibt. Der Vorsitzende erläuterte die Alternativen mit den Folgen für die Ortsgemeinde. Weiter wies er auf eine Veranstaltung der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz in Boppard zu dem Thema Kommunales Finanzausgleichsgesetz am 06.03.2023 hin. Er wird diese Veranstaltung besuchen und anschließend hierüber informieren. Interessierte ehrenamtlich Tätige können sich gerne online ebenfalls anmelden.