Widmungsverfügung
Für mehrere Gemeindestraßen, die bereits vor Jahren beziehungsweise Jahrzehnten erstmals hergestellt wurden, sind die Unterlagen über eine förmliche Widmung nicht mehr auffindbar. Die betreffenden Straßen sind jedoch fertiggestellt und für den öffentlichen Verkehr benutzbar. Zur Herstellung der Rechtssicherheit hat der Ortsgemeinderat Erden gemäß § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2025 in seinen Sitzungen vom 07.07.2022 und 15.08.2022 die Widmungsbeschlüsse für die nachstehend aufgeführten Straßen gefasst.
Beschluss des Gemeinderates vom 15.08.2022
| Straßenbezeichnung | bestehend aus den Grundstücken, Gemarkung Erden |
| Im Oberdorf | Flur 7, Flurstücke 875/5 und 895/22 |
| Am Moselufer | Flur 10, Flurstück 69, Flur 11, Flurstücke 45, 46, Flur 7, Flurstücke 740/4, 708/5 tlw., Flur 12, Flurstück 36 |
| Hauptstraße | Flur 11, Flurstück 40, und Flur 7, Flurstück 816/4 ab Hausnummer 2 (Flurstück 38) bis zur Einmündung Paulinerstraße |
| Hauptstraße | Flur 7, Flurstück 816/4 und Flur 10, Flurstück 44, ab Einmündung Paulinerstraße bis Einmündung Talweg |
| Hauptstraße | Flur 10, Flurstück 44 und Flur 9, Flurstück 75 (tlw.) ab Einmündung Talweg bis Hausnummer 90 |
Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2022
| Straßenbezeichnung | bestehend aus den Grundstücken, Gemarkung Erden |
| Im Hostert | Flur 7, Flurstück 824/10 und Flur 10, Flurstück 35 tlw. |
| Zur Kapelle | Flur 11, Flurstück 1 |
| Talweg | Flur 10, Flurstück 9 |
| Fährstraße | Flur 7, Flurstück 784/2 |
| Paulinerstraße | Flur 7, Flurstück 760/5 |
| Im Unterdorf | Flur 7, Flurstücke 708/5 tlw., 708/4 |
| Hauptstraße | Flur 9, Flurstück 75 tlw., Flur 10, Flurstück 44, Flur 7, Flurstück 816/4, Flur 11, Flurstück 40 |
| Auf der Geig | Flur 9, Flurstück 41/2 tlw. |
| Poststraße | Flur 10, Flurstück 57 |
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen dargestellt sind.
Die Straßen werden als öffentliche Straßen in der Straßenart „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Nr. 3a LStrG gewidmet.
Die Straßen stehen dem Gemeingebrauch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, gemäß § 34 Abs. 1 LStrG zur Verfügung.
Die Widmung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Erden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues als zuständige örtliche Straßenbaubehörde.
Diese Widmungsverfügung einschließlich des Lageplans mit Abgrenzungen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen kann für die Dauer der Rechtsbehelfsfrist während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Fachbereich Bauen (1. OG, Zimmer 122), eingesehen werden.
Sie tritt am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues (www.bernkastel-kues.de/vg_bernkastel_kues/Aktuelles) unter „Verwaltung/Formgebundene elektronische Kommunikation“ oder im Impressum (http://www.bernkastel-kues.de/ vg_bernkastel_kues/Impressum/) bzw. auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei "Formgebundene elektronische Kommunikation" aufgeführt sind. Zur Übermittlung per e-mail stehen die e-mail-Adressen: vg-bernkastel-kues@poststelle.rlp.de und kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.