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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung vom 31.01.2026 zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom 05.09.2024 der Ortsgemeinde Lösnich

Der Ortsgemeinderat Lösnich hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) am 27.01.2026 die nachstehende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 2 „Ausschüsse des Ortsgemeinderates“ der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

(1) Der Ortsgemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss; der Rechnungsprüfungsausschuss hat 3 Mitglieder und zwei Mitglieder als Stellvertreter. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.

§ 2

Die 1. Änderung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lösnich vom 05.09.2024 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lösnich, den 31.01.2026
(DS)
gez. Marion Esseln
Ortsbürgermeisterin

HINWEIS

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues