6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen – Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2023 die Aufstellung der 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen – Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.07.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 19.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Geltungsbereiche der Einzelfortschreibung sind auf den nachfolgenden Karten ersichtlich:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden in der Zeit vom 01. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024 im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung{{lt}}) veröffentlicht.
Der Entwurf der 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen – Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht. |
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 116) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, montags: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, donnerstags: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zu Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an j.klar@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetze gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.