Titel Logo
Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

für die Aufstellung des Bebauungsplans „Bäumchen II, 1. Änderung“

im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Longkamp hat am 29.01.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bäumchen II, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt. Maßgebend sind die Planunterlagen in der Fassung vom 20.01.2025.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortsgemeinde Longkamp. Der künftige räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt (innerhalb der schwarz-unterbrochenen Linie).) Es sind folgende Parzellen von der Änderung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Longkamp, Flur 32, Flurstück Nr. 5 und 6; Flur 31, Flurstück Nr. 91/2.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Änderungen der Erschließung und Anpassungen von Textfestsetzungen geschaffen werden.

Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 31.03.2025 auf der Internetseite bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1.

einer Planurkunde mit Textfestsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans

3.

einem Fachbeitrag Umwelt, dieser beinhaltet die Prüfung der planungsrelevanten Umweltbelange

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die vorgenannten Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom

28.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues unter www.bernkastel-kues.de (siehe unter: {{gt}}Verwaltung und Bürgerdienste{{lt}}, {{gt}}Amtliche Bekanntmachungen{{lt}}, {{gt}}Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung{{lt}}) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de zugänglich.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 019) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr).

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich bei der o.g. Auslegungsstelle eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an v.juengling@bernkastel-kues.de gerichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden (nachfolgend in Themenblöcken zusammengefasst):

- Objektdatenblatt Montandokumentation Hunsrück; Objekt 2492/2842 Longkamp, Dipl. Ing. rer. Mont. C. Wild vom 15.02.2025

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Longkamp deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Longkamp, den 19.02.2025
gez.
(DS) Horst Gorges
Ortsbürgermeister