Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Umbau eines Wohnhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss, Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 24, Flurstück 14, Weingartenstraße
Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Verkaufsräumen zu einer Spielhalle, Gemarkung Zeltingen-Rachtig, Flur 8, Flurstück 13/68, Niederflurstraße
Der Ausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag nicht. Einer Befreiung hinsichtlich der Nutzungsart für Vergnügungsstätten wird nicht zugestimmt.
Der Bauausschuss der Gemeinde Zeltingen-Rachtig möchte einer Befreiung der Nutzungsart nicht zustimmen. Weitere Ansiedlungen gleichgelagerter Art werden befürchtet und das in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets, von wo die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg in den Ort immer wieder vorbeikommen. Zum Schutz der Jugend sollen solche Verlockungen vermieden werden.
Solche Vergnügungsstätten fördern bekanntlich auch Suchtprobleme, die mit sozialen Problemen einhergehen, die auch in der Kriminalität enden können.
Hier möchte die Gemeinde mit einer Befreiung nicht den Nährboden dafür säen.