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Bitburger Landbote
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Bitburger Land (Erste Änderungssatzung) vom 22.12.2023

Artikel 1

§ 1 „Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs“ erhält folgende Fassung:

§ 1
Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs

(1) Die Abwasserbeseitigung im Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land und die Abwasserbeseitigung im Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburg werden als einzelne Betriebszweige des Eigenbetriebs nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und dieser Satzung geführt.

(2) Zweck des Eigenbetriebs ist es,

Abwasserbeseitigung Bitburg-Land und Abwasserbeseitigung Kyllburg

-

das Schmutz- und Niederschlagswasser von den im Gebiet des Einrichtungsträgers gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen;

-

das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bzw. Abwasser aus Abwassergruben;

Bauhof

-

die Betriebsführung für den (Regiebetrieb) Bauhof der Verbandsgemeinde Bitburger Land;

Zweckverband Stausee Bitburg

-

die Betriebsführung für den Zweckverband Stausee Bitburg.

(3) Der Eigenbetrieb wird in Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 2 ermächtigt, die zur Erhebung der kommunalen Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz (Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) notwendigen Bescheide zu erlassen bzw. die notwendigen privatrechtlichen Entgelte (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) zu erheben; er wird zudem ermächtigt, namens der Verbandsgemeinde Bitburger Land über den Anschluss- und Benutzungszwang zu entscheiden und ihn geltend zu machen.

(4) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.

Artikel 2

§ 3 „Stammkapital“ erhält folgende Fassung:

§ 3
Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 3.500.000,00 EUR.

Davon werden zugeordnet:

1. der Abwasserbeseitigung Bitburg-Land  —  3.000.000,00 EUR

2. der Abwasserbeseitigung Kyllburg  —  500.000,00 EUR

Artikel 3

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Bitburg, den 22.12.2023
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Janine Fischer, Bürgermeisterin

Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Das gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Bürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist Samstag, der 06.01.2024.

Bitburg, den 22.12.2023
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Janine Fischer, Bürgermeisterin