23. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land -Teilgebiet „Bikepark“, Ortsgemeinde Rittersdorf
Der Verbandsgemeinderat Bitburger Land hat - nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanungsverfahren - in der Sitzung am 12.12.2024 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land - Teilgebiet „Bikepark“, beschlossen. Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 16.12.2024 (Az.: 06-220288-09) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Der räumliche Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die Planänderung erging u. a. im Parallelverfahren zu fünf Bebauungsplanungen für diese Bereiche.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die genannte Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zi. 306), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bitburg-Land - Teilgebiet „Bikepark“ wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bitburger Land geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.