Gemäß S 10 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit S 8 der Kommunalwahlordnung (KWO) sowie aufgrund des S 3 Abs. 2 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit S 12 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) wird hiermit in Verbindung mit der Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen mit der Europawahl am 09.06.2024 Folgendes bestimmt:
Zur Durchführung der Wahlen am 09.06.2024 wird die Ortsgemeinde Wißmannsdorf für die Europawahl in 3 Wahlbezirke und für die Kommunalwahlen in 3 Stimmbezirke eingeteilt. Jeder Ortsbezirk bildet einen Wahl- und einen Stimmbezirk. Wahl-, Stimm- und Ortsbezirke sind identisch.
Die Bezirke werden wie folgt bezeichnet:
| Ortsbezirk Wißmannsdorf | Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf I |
| Ortsbezirk Hermesdorf | Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf I l |
| Ortsbezirk Koosbüsch | Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf III. |