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Bitburger Landbote
Ausgabe 11/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Anordnung über die Bildung von Wahl- bzw. Stimmbezirken

in der Ortsgemeinde Wißmannsdorf für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 09.06.2024

Gemäß S 10 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit S 8 der Kommunalwahlordnung (KWO) sowie aufgrund des S 3 Abs. 2 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit S 12 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) wird hiermit in Verbindung mit der Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen mit der Europawahl am 09.06.2024 Folgendes bestimmt:

Zur Durchführung der Wahlen am 09.06.2024 wird die Ortsgemeinde Wißmannsdorf für die Europawahl in 3 Wahlbezirke und für die Kommunalwahlen in 3 Stimmbezirke eingeteilt. Jeder Ortsbezirk bildet einen Wahl- und einen Stimmbezirk. Wahl-, Stimm- und Ortsbezirke sind identisch.

Die Bezirke werden wie folgt bezeichnet:

Ortsbezirk Wißmannsdorf

Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf I

Ortsbezirk Hermesdorf

Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf I l

Ortsbezirk Koosbüsch

Wahl- und Stimmbezirk Wißmannsdorf III.

Wißmannsdorf, den 29.02.2024
Rudolf Winter, Ortsbürgermeister