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Bitburger Landbote
Ausgabe 13/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung



Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rittersdorf (Erste Änderungssatzung) vom 19.03.2024

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rittersdorf vom 20.08.2019 wird wie folgt geändert:

§ 9 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“, Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(4) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem übertragenen Geschäftsbereich. Für die Geschäftsbereiche 1 - Umwelt - und 3 - Dorfgemeinschaft und Soziales - beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 169,00 €. Für den Geschäftsbereich 2 - Bauen - wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes nach § 13 Absatz 2, Satz 2 der KomAEVO gezahlt.

Eine Entschädigung nach Absatz 1 wird vom ersten Tage an nur gewährt, wenn der jeweilige Vertretungszeitraum zusammenhängend mehr als 14 Tage beträgt. Eine nach Satz 1 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.

Eine Entschädigung nach Absatz 2 und nach § 6 Absatz 2 wird nicht gewährt.“

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Rittersdorf, den 19.03.2024
Ortsgemeinde Rittersdorf
In Vertretung:
Otmar Koch
Erster Beigeordneter

Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Das gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Tag der öffentlichen Bekanntmachung ist Samstag, der 30.03.2024

Rittersdorf, den 19.03.2024
Ortsgemeinde Rittersdorf
In Vertretung:
Otmar Koch
Erster Beigeordneter